Am vergangenen Wochenende überraschte die Pfarrei St. Willehad in meinem Heimatstädtchen Nordenham die Öffentlichkeit mit einer Neuigkeit, die praktisch gleichzeitig in den Pfarrnachrichten und in beiden lokalen Tageszeitungen publiziert wurde: Ein neuer – zusätzlicher – Priester kommt in die Pfarrei. "Ab sofort", so war es am Freitag in der Online-Ausgabe der Nordwest-Zeitung zu lesen, werde der 56-jährige Michael Kenkel "das Seelsorgeteam verstärken. Bereits an diesem Wochenende wird er sich der Gemeinde vorstellen: am Sonnabend ab 17 Uhr in der Messe in der Herz-Mariä-Kirche in Burhave und am Sonntag ab 10.30 Uhr in der St.-Willehad-Kirche in Nordenham." Pfarrer und Diakon äußern auf der Titelseite der Pfarrnachrichten "Freude und Begeisterung" angesichts der "Nachricht der Abteilung 'Seelsorge Personal' des Bischöflich Münsterschen Offizialates in Vechta, Herrn Dr. Markus Wonka, [...] dass unsere Pfarrei St. Willehad in Nordenham, Butjadingen und Stadland einen weiteren zusätzlichen Priester zugeteilt bekommt". ---
Eine Frage, die sich hier eigentlich aufdrängen müsste, die aber anscheinend noch niemand gestellt hat, lautet: Warum? Seit 2014, also seit die Pfarrer Erhard Bögershausen und Alfons Kordecki in den Ruhestand entlassen wurden, hat es in der Pfarrei St. Willehad nur einen Priester gegeben – von Juli 2014 bis November 2015 Torsten Jortzick, dann, nachdem dieser durch massives Mobbing zum Amtsverzicht veranlasst wurde, seit Mai 2016 Karl Jasbinschek – und dazu einen Diakon, der zugleich die Aufgaben eines Pastoralreferenten übernimmt. Als Pfarrer Jortzick sein Amt antrat, gab es in der Pfarrei noch fünf Kirchen als regelmäßige Gottesdienststandorte (nicht mitgerechnet die vorrangig für die Urlauberseelsorge in der Tourismussaison bestimmte OASE in Tossens), von denen inzwischen drei geschlossen und profaniert sind; damit nicht genug, ist an den verbleibenden Standorten die Zahl der wöchentlichen Heiligen Messen stark reduziert worden: In der Pfarrkirche in Nordenham gibt es neben der wöchentlichen Sonntagsmesse nur noch dreimal im Monat (!) Werktagsmessen, in der kleinen Filialkirche Herz Mariae Burhave eine wöchentliche Vorabendmesse, donnerstags eine Wort-Gottes-Feier bzw. am ersten und dritten Donnerstag im Monat entweder eine Eucharistiefeier oder einen "besonders gestaltete[n] Gottesdienst", was immer man sich darunter vorstellen mag. That's all, folks. Wenn die Entsendung eines zusätzlichen Priesters nach St. Willehad dazu führen sollte, dass die Zahl der Messen sich wieder erhöht, wäre das selbstverständlich zu begrüßen; dennoch liegt es auf der Hand, dass die Pfarrei St. Willehad nicht deshalb einen zusätzlichen Priester bekommt, weil sie diesen so dringend bräuchte, sondern umgekehrt, weil das Bistum Münster einen Priester "übrig" hat, für den es eine Beschäftigung braucht.
Aber wie kann das sein? Wo man doch immer so viel über Priestermangel hört? – Nun ja: Wie schlimm es mit dem Priestermangel in den deutschen Diözesen tatsächlich steht, ist eine Frage der Perspektive, aber darauf will ich hier gar nicht näher eingehen; der eigentliche Punkt ist hier ein anderer, nämlich der, dass ein Bistum verpflichtet ist, für den Unterhalt seiner Priester zu sorgen. Wenn also ein Pfarrer seine Pfarrstelle verliert und es nicht angemessen erscheint, ihn gleich in den Ruhestand zu versetzen, muss das Bistum halt zusehen, dass es ihm eine andere Stelle verschafft. Ein bewährtes Vorgehen in diesem Fall ist es, den Priester "zur Aushilfe" in eine Pfarrei (oder auch in eine andere Einrichtung, wie ein Krankenhaus oder ein Seniorenheim) zu entsenden, auch wenn es in dieser eigentlich gerade keine offene Planstelle für einen weiteren Priester gibt. Die kirchenamtliche Bezeichnung für einen solchen Aushilfspriester lautet "Subsidiar".
Klassische Gründe dafür, vom leitenden Pfarrer an einem Ort zum Subsidiar an einem anderen Ort heruntergestuft zu werden, waren früher z.B. Alkoholismus, psychische Probleme oder auch Verstöße gegen den Zölibat (darauf wird noch zurückzukommen sein); in neuerer Zeit ist der Grund zunehmend der, dass es gegen den betreffenden Priester Ermittlungen wegen Missbrauchsvorwürfen gegeben hat.
Gemäß den in den letzten Jahren in den deutschen Diözesen flächendeckend eingeführten Richtlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt werden Priester, gegen die Missbrauchsvorwürfe erhoben werden, bis zur Klärung dieser Vorwürfe beurlaubt. Auch wenn die Anschuldigungen sich dann als unbegründet herausstellen oder bei der Untersuchung nichts herauskommt, ist der betroffene Priestet dadurch in seiner bisherigen Gemeinde in der Regel "verbrannt", und man muss an einem anderen Ort nach einer neuen Einsatzmöglichkeit für ihn suchen.
Tatsächlich verhehlt die Pfarrei St. Willehad nicht, dass genau dies auch auf Pfarrer Kenkel zutrifft. Wie es in der NWZ heißt, wurde "im Sinne der Transparenz" ein Pressegespräch anberaumt, in dem über "die Vorgeschichte von Michael Kenkel" informiert wurde. Dabei wurde sowohl mitgeteilt, dass der Geistliche "ein Jahr lang beurlaubt" gewesen ist, sondern auch, was der "Hintergrund" dieser Suspendierung gewesen war, nämlich eben der "Vorwurf des sexuellen Missbrauchs":
"Eine erwachsene Frau hatte 2009 eine entsprechende Anzeige gegen den Pfarrer erstattet. Wie Michael Kenkel mitteilt, sind diese Vorwürfe sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bistum 2010 untersucht und als nicht zutreffend eingestuft worden. Öffentlich geworden sind sie 2022, was zu einer erneuten Untersuchung durch das Bistum im vergangenen und in diesem Jahr führte. Auch diesmal sei kein sexueller Missbrauch festgestellt worden, so Michael Kenkel, sodass der Bischof von Münster, Felix Genn, alle Dekrete gegenüber dem Pfarrer zurückgenommen hat."
Nahezu gleichlautend steht's auch in den Pfarrnachrichten; man könnte also den Eindruck haben (und soll es wohl auch), der Fall sei durch und durch unproblematisch. Fragen bleiben aber doch offen. Nehmt's mir nicht zu sehr übel, Nordenhamer, aber: Die Entsendung auf eine Subsidiarsstelle in einer notorisch "schwierigen" Pfarrei am entlegensten Ende des Bistums muss man vielleicht nicht zwingend als Strafversetzung auffassen, aber nach einer vollen Rehabilitierung, einem "Freispruch erster Klasse" sozusagen, sieht es ja nun offenkundig auch nicht aus. Daher habe ich mir den Fall mal etwas genauer angesehen.
Der in Moers am Niederrhein geborene Michael Kenkel wurde 1994 zum Priester geweiht, war Kaplan in Emsdetten und Vikar in Garrel, bevor er 2004 Pfarrer von St. Peter und Paul in Holdorf (Kreis Vechta) und zugleich Pfarrverwalter der Nachbargemeinde St. Barbara Handorf-Langenberg wurde; aus der Zeit seiner dortigen Tätigkeit stammen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Von 2011-2021 war er Pfarrer in Raesfeld im westmünsterländischen Kreis Borken, 2021/22 dann in Lindern im Kreis Cloppenburg. Am 10. August 2022 wurde er durch Bischof Felix Genn mit sofortiger Wirkung beurlaubt; in einer Pressemitteilung des Bistums Münster vom Folgetag wurde dies damit begründet, dass dem Priester "ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen" werde: "Der Priester hat dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten." Bis zum Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung wurden "dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt". Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, wird in dieser Pressemitteilung mit der Erläuterung zitiert, es habe zu diesem Fall "bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster" gegeben:
"Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen."
Eine Veränderung der Lage trat ein, als sich im November 2021 die betroffene Person an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) wandte und einen Antrag auf "Leistungen in Anerkennung des Leids" stellte. Ende Mai 2022 entschied die UKA, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zustehe – und das Bistum Münster bezahlte diese Summe. "Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde", erläuterte der Interventionsbeauftragte Frings. "Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010."
Aus einem Bericht des Nachrichtenportals "OM Online" (das "OM" steht für "Oldenburger Münsterland") vom 06.01.2023 geht weiterhin hervor, dass sich "[n]ach der Veröffentlichung des Falls in der Presse [...] eine zweite Person gemeldet" habe, "die ähnliche Vorwürfe gegen den Priester erhebt". Unter Berufung auf Mitteilungen der Bistumsleitung heißt es weiter, "[d]ie folgenden Untersuchungen hätten zwar keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Trotzdem hat das Bistum nach eigenen Angaben Erkenntnisse über das Verhalten des Pfarrers gewonnen": "Dieses Verhalten widerspricht in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen".
Vor diesem Hintergrund wirkt es einigermaßen irritierend, dass am nächsten Tag auf demselben Portal ein äußerst polemischer Kommentar des Cloppenburger Rechtsanwalts Otto Höffmann erschien, der nicht nur die öffentliche Vorverurteilung des Geistlichen anprangert ("[E]r stand mehr als ein halbes Jahr als Opfer kirchlicher Ermittlungen am Pranger und in der Presse, des Jobs am Altar enthoben, gezwungen, untertänigst um Zwangsurlaub zu bitten, der ihm aus unerschöpflicher bischöflicher Gnade gewährt wurde, geopfert auf dem Altar der kirchlichen Reinwaschung von deren [!] sexuellen Irrungen"), sondern auch behauptet, es sei "allen Beteiligten eigentlich von Anfang an klar" gewesen, "dass nichts dran war an den aktuellen Beschuldigungen".
Zu diesem Zeitpunkt stand die Zukunft von Kenkels priesterlicher Laufbahn auf der Kippe: Die Gremien der Pfarrei in Lindern hatten gegenüber dem Bistum "mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können", andererseits hatten sich in einer Unterschriftenaktion "mehr als 500 Menschen für den Verbleib Kenkels in Lindern ausgesprochen". Bischof Genn hatte den Pfarrer "mit Nachdruck" zum Amtsverzicht aufgefordert, dieser hatte das zunächst abgelehnt – worauf ihm eine Rückkehr an die Pfarrstelle in Lindern unter einer Reihe von Auflagen gestattet wurde:
"Demnach darf der Pfarrer 4 Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten. Zudem übernimmt der Priester die Hälfte der im Frühjahr 2022 einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung. Außerdem wird er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird von der Interventionsstelle des Bistums Münster begleitet",
so berichtete "OM Online" am 6. Januar 2023. Eine Woche später trat Kenkel dann doch von seinem Amt als Pfarrer von Lindern zurück. Ob seine "Bewährungs"-Auflagen damit hinfällig sind, ist zumindest mir nicht ganz klar.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Da ich, wie berichtet, erst kürzlich an einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt teilgenommen habe, ist mir sehr bewusst, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen "grenzverletzendem Verhalten" und strafrechtlich relevantem Missbrauch gibt. Trotzdem haben wir es hier nicht einfach mit einer Bagatelle zu tun. Der Fall von grenzverletzendem Verhalten, den Pfarrer Kenkel ausdrücklich eingeräumt hat, war immerhin gravierend genug, dass dem Opfer eine Entschädigungszahlung in fünfstelliger Höhe zuerkannt wurde und das Bistum ihm den Verbleib in seiner bisherigen Pfarrei nur unter strengen Auflagen gestatten wollte.
Man muss somit also feststellen, dass es mit der vermeintlichen Transparenzoffensive der Pfarrei St. Willehad tatsächlich nicht so weit her ist: Während in den Pfarrnachrichten wie auch gegenüber der lokalen Presse der Eindruck erweckt wird, Pfarrer Kenkel habe die Stelle in Nordenham bekommen, weil in Sachen Missbrauch nichts gegen ihn vorliegt, ist es tatsächlich so, dass er die Stelle bekommen hat, weil das, was gegen ihn vorliegt, nicht schwerwiegend genug ist, als dass das Bistum Münster ihm die Weiterbeschäftigung verweigern könnte.
Was übrigens das gute alte böse alte innerkirchliche Lagerdenken angeht, passt Pfarrer Kenkel augenscheinlich in keine Schublade. Wie aus einem Bericht der Münsteraner Bistumszeitung Kirche + Leben hervorgeht, war Kenkel während seiner Zeit als Pfarrer in Raesfeld wegen seiner Nähe zum Regnum Christi sowie wegen seines Engagements in der Karl-Leisner-Jugend umstritten: Ende 2016 kam sogar der stellvertretende Generalvikar des Bistums nach Raesfeld, um in einer Fragestunde Besorgnisse hinsichtlich einer "Unterwanderung der Seelsorge" durch "rückwärtsgewandt[e]" Gruppierungen mit "traditionalistische[n] Tendenzen" und [...] fundamentalistischen Angeboten" zu zerstreuen. Ob die Gremien von St. Willehad, die sich mit Kenkel "eine Zusammenarbeit gut vorstellen" können (wie es in den Pfarrnachrichten hieß), davon wissen? In der NWZ wird derweil hervorgehoben, dass Kenkel Erfahrung in der "Internet-Seelsorge" habe und "Messen für Motorradfahrer veranstaltet": "Der 56-Jährige fährt selbst eine BMW R 1200 RT und ist damit gerne in Irland unterwegs." Im Übrigen machte "[d]er neue Priester" beim Pressegespräch "kein Geheimnis daraus, eine Beziehung mit einer Frau gehabt und damit gegen das Zölibat verstoßen zu haben". Man muss damit rechnen, dass dieses Bekenntnis in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eher dazu beiträgt, ihn sympathisch zu machen; nach Reue oder Unrechtsbewusstsein sieht es jedenfalls eher nicht aus.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die NWZ notiert, ob Kenkel "Nachfolger von Karl Jasbinschek (68) wird, wenn dieser 2025 in den Ruhestand geht, sei [...] keineswegs abgemachte Sache"; was darauf schließen lässt, dass eine solche Lösung immerhin im Gespräch ist.
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