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Montag, 20. November 2023

Ein neuer Priester für St. Willehad

Am vergangenen Wochenende überraschte die Pfarrei St. Willehad in meinem Heimatstädtchen Nordenham die Öffentlichkeit mit einer Neuigkeit, die praktisch gleichzeitig in den Pfarrnachrichten und in beiden lokalen Tageszeitungen publiziert wurde: Ein neuer – zusätzlicher – Priester kommt in die Pfarrei. "Ab sofort", so war es am Freitag in der Online-Ausgabe der Nordwest-Zeitung zu lesen, werde der 56-jährige Michael Kenkel "das Seelsorgeteam verstärken. Bereits an diesem Wochenende wird er sich der Gemeinde vorstellen: am Sonnabend ab 17 Uhr in der Messe in der Herz-Mariä-Kirche in Burhave und am Sonntag ab 10.30 Uhr in der St.-Willehad-Kirche in Nordenham." Pfarrer und Diakon äußern auf der Titelseite der Pfarrnachrichten "Freude und Begeisterung" angesichts der "Nachricht der Abteilung 'Seelsorge Personal' des Bischöflich Münsterschen Offizialates in Vechta, Herrn Dr. Markus Wonka, [...] dass unsere Pfarrei St. Willehad in Nordenham, Butjadingen und Stadland einen weiteren zusätzlichen Priester zugeteilt bekommt". --- 

Eine Frage, die sich hier eigentlich aufdrängen müsste, die aber anscheinend noch niemand gestellt hat, lautet: Warum? Seit 2014, also seit die Pfarrer Erhard Bögershausen und Alfons Kordecki in den Ruhestand entlassen wurden, hat es in der Pfarrei St. Willehad nur einen Priester gegeben – von Juli 2014 bis November 2015 Torsten Jortzick, dann, nachdem dieser durch massives Mobbing zum Amtsverzicht veranlasst wurde, seit Mai 2016 Karl Jasbinschek – und dazu einen Diakon, der zugleich die Aufgaben eines Pastoralreferenten übernimmt. Als Pfarrer Jortzick sein Amt antrat, gab es in der Pfarrei noch fünf Kirchen als regelmäßige Gottesdienststandorte (nicht mitgerechnet die vorrangig für die Urlauberseelsorge in der Tourismussaison bestimmte OASE in Tossens), von denen inzwischen drei geschlossen und profaniert sind; damit nicht genug, ist an den verbleibenden Standorten die Zahl der wöchentlichen Heiligen Messen stark reduziert worden: In der Pfarrkirche in Nordenham gibt es neben der wöchentlichen Sonntagsmesse nur noch dreimal im Monat (!) Werktagsmessen, in der kleinen Filialkirche Herz Mariae Burhave eine wöchentliche Vorabendmesse, donnerstags eine Wort-Gottes-Feier bzw. am ersten und dritten Donnerstag im Monat entweder eine Eucharistiefeier oder einen "besonders gestaltete[n] Gottesdienst", was immer man sich darunter vorstellen mag. That's all, folks. Wenn die Entsendung eines zusätzlichen Priesters nach St. Willehad dazu führen sollte, dass die Zahl der Messen sich wieder erhöht, wäre das selbstverständlich zu begrüßen; dennoch liegt es auf der Hand, dass die Pfarrei St. Willehad nicht deshalb einen zusätzlichen Priester bekommt, weil sie diesen so dringend bräuchte, sondern umgekehrt, weil das Bistum Münster einen Priester "übrig" hat, für den es eine Beschäftigung braucht. 

Aber wie kann das sein? Wo man doch immer so viel über Priestermangel hört? – Nun ja: Wie schlimm es mit dem Priestermangel in den deutschen Diözesen tatsächlich steht, ist eine Frage der Perspektive, aber darauf will ich hier gar nicht näher eingehen; der eigentliche Punkt ist hier ein anderer, nämlich der, dass ein Bistum verpflichtet ist, für den Unterhalt seiner Priester zu sorgen. Wenn also ein Pfarrer seine Pfarrstelle verliert und es nicht angemessen erscheint, ihn gleich in den Ruhestand zu versetzen, muss das Bistum halt zusehen, dass es ihm eine andere Stelle verschafft. Ein bewährtes Vorgehen in diesem Fall ist es, den Priester "zur Aushilfe" in eine Pfarrei (oder auch in eine andere Einrichtung, wie ein Krankenhaus oder ein Seniorenheim) zu entsenden, auch wenn es in dieser eigentlich gerade keine offene Planstelle für einen weiteren Priester gibt. Die kirchenamtliche Bezeichnung für einen solchen Aushilfspriester lautet "Subsidiar"

Klassische Gründe dafür, vom leitenden Pfarrer an einem Ort zum Subsidiar an einem anderen Ort heruntergestuft zu werden, waren früher z.B. Alkoholismus, psychische Probleme oder auch Verstöße gegen den Zölibat (darauf wird noch zurückzukommen sein); in neuerer Zeit ist der Grund zunehmend der, dass es gegen den betreffenden Priester Ermittlungen wegen Missbrauchsvorwürfen gegeben hat. 

Gemäß den in den letzten Jahren in den deutschen Diözesen flächendeckend eingeführten Richtlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt werden Priester, gegen die Missbrauchsvorwürfe erhoben werden, bis zur Klärung dieser Vorwürfe beurlaubt. Auch wenn die Anschuldigungen sich dann als unbegründet herausstellen oder bei der Untersuchung nichts herauskommt, ist der betroffene Priestet dadurch in seiner bisherigen Gemeinde in der Regel "verbrannt", und man muss an einem anderen Ort nach einer neuen Einsatzmöglichkeit für ihn suchen. 

Tatsächlich verhehlt die Pfarrei St. Willehad nicht, dass genau dies auch auf Pfarrer Kenkel zutrifft. Wie es in der NWZ heißt, wurde "im Sinne der Transparenz" ein Pressegespräch anberaumt, in dem über "die Vorgeschichte von Michael Kenkel" informiert wurde. Dabei wurde sowohl mitgeteilt, dass der Geistliche "ein Jahr lang beurlaubt" gewesen ist, sondern auch, was der "Hintergrund" dieser Suspendierung gewesen war, nämlich eben der "Vorwurf des sexuellen Missbrauchs": 

"Eine erwachsene Frau hatte 2009 eine entsprechende Anzeige gegen den Pfarrer erstattet. Wie Michael Kenkel mitteilt, sind diese Vorwürfe sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bistum 2010 untersucht und als nicht zutreffend eingestuft worden. Öffentlich geworden sind sie 2022, was zu einer erneuten Untersuchung durch das Bistum im vergangenen und in diesem Jahr führte. Auch diesmal sei kein sexueller Missbrauch festgestellt worden, so Michael Kenkel, sodass der Bischof von Münster, Felix Genn, alle Dekrete gegenüber dem Pfarrer zurückgenommen hat." 

Nahezu gleichlautend steht's auch in den Pfarrnachrichten; man könnte also den Eindruck haben (und soll es wohl auch), der Fall sei durch und durch unproblematisch. Fragen bleiben aber doch offen. Nehmt's mir nicht zu sehr übel, Nordenhamer, aber: Die Entsendung auf eine Subsidiarsstelle in einer notorisch "schwierigen" Pfarrei am entlegensten Ende des Bistums muss man vielleicht nicht zwingend als Strafversetzung auffassen, aber nach einer vollen Rehabilitierung, einem "Freispruch erster Klasse" sozusagen, sieht es ja nun offenkundig auch nicht aus. Daher habe ich mir den Fall mal etwas genauer angesehen. 

Der in Moers am Niederrhein geborene Michael Kenkel wurde 1994 zum Priester geweiht, war Kaplan in Emsdetten und Vikar in Garrel, bevor er 2004 Pfarrer von St. Peter und Paul in Holdorf (Kreis Vechta) und zugleich Pfarrverwalter der Nachbargemeinde St. Barbara Handorf-Langenberg wurde; aus der Zeit seiner dortigen Tätigkeit stammen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Von 2011-2021 war er Pfarrer in Raesfeld im westmünsterländischen Kreis Borken, 2021/22 dann in Lindern im Kreis Cloppenburg. Am 10. August 2022 wurde er durch Bischof Felix Genn mit sofortiger Wirkung beurlaubt; in einer Pressemitteilung des Bistums Münster vom Folgetag wurde dies damit begründet, dass dem Priester "ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen" werde: "Der Priester hat dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten." Bis zum Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung wurden "dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt". Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, wird in dieser Pressemitteilung mit der Erläuterung zitiert, es habe zu diesem Fall "bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster" gegeben: 

"Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen." 

Eine Veränderung der Lage trat ein, als sich im November 2021 die betroffene Person an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) wandte und einen Antrag auf "Leistungen in Anerkennung des Leids" stellte. Ende Mai 2022 entschied die UKA, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung  im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zustehe – und das Bistum Münster bezahlte diese Summe. "Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde", erläuterte der Interventionsbeauftragte Frings. "Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010." 

Aus einem Bericht des Nachrichtenportals "OM Online" (das "OM" steht für "Oldenburger Münsterland") vom 06.01.2023 geht weiterhin hervor, dass sich "[n]ach der Veröffentlichung des Falls in der Presse [...] eine zweite Person gemeldet" habe, "die ähnliche Vorwürfe gegen den Priester erhebt". Unter Berufung auf Mitteilungen der Bistumsleitung heißt es weiter, "[d]ie folgenden Untersuchungen hätten zwar keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Trotzdem hat das Bistum nach eigenen Angaben Erkenntnisse über das Verhalten des Pfarrers gewonnen": "Dieses Verhalten widerspricht in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen". 

Vor diesem Hintergrund wirkt es einigermaßen irritierend, dass am nächsten Tag auf demselben Portal ein äußerst polemischer Kommentar des Cloppenburger Rechtsanwalts Otto Höffmann erschien, der nicht nur die öffentliche Vorverurteilung des Geistlichen anprangert ("[E]r stand mehr als ein halbes Jahr als Opfer kirchlicher Ermittlungen am Pranger und in der Presse, des Jobs am Altar enthoben, gezwungen, untertänigst um Zwangsurlaub zu bitten, der ihm aus unerschöpflicher bischöflicher Gnade gewährt wurde, geopfert auf dem Altar der kirchlichen Reinwaschung von deren [!] sexuellen Irrungen"), sondern auch behauptet, es sei "allen Beteiligten eigentlich von Anfang an klar" gewesen, "dass nichts dran war an den aktuellen Beschuldigungen".  

Zu diesem Zeitpunkt stand die Zukunft von Kenkels priesterlicher Laufbahn auf der Kippe: Die Gremien der Pfarrei in Lindern hatten gegenüber dem Bistum "mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können", andererseits hatten sich in einer Unterschriftenaktion "mehr als 500 Menschen für den Verbleib Kenkels in Lindern ausgesprochen". Bischof Genn hatte den Pfarrer "mit Nachdruck" zum Amtsverzicht aufgefordert, dieser hatte das zunächst abgelehnt – worauf ihm eine Rückkehr an die Pfarrstelle in Lindern unter einer Reihe von Auflagen gestattet wurde: 

"Demnach darf der Pfarrer 4 Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten. Zudem übernimmt der Priester die Hälfte der im Frühjahr 2022 einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung. Außerdem wird er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird von der Interventionsstelle des Bistums Münster begleitet", 

so berichtete "OM Online" am 6. Januar 2023. Eine Woche später trat Kenkel dann doch von seinem Amt als Pfarrer von Lindern zurück. Ob seine "Bewährungs"-Auflagen damit hinfällig sind, ist zumindest mir nicht ganz klar. 

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Da ich, wie berichtet, erst kürzlich an einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt teilgenommen habe, ist mir sehr bewusst, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen "grenzverletzendem Verhalten" und strafrechtlich relevantem Missbrauch gibt. Trotzdem haben wir es hier nicht einfach mit einer Bagatelle zu tun. Der Fall von grenzverletzendem Verhalten, den Pfarrer Kenkel ausdrücklich eingeräumt hat, war immerhin gravierend genug, dass dem Opfer eine Entschädigungszahlung in fünfstelliger Höhe zuerkannt wurde und das Bistum ihm den Verbleib in seiner bisherigen Pfarrei nur unter strengen Auflagen gestatten wollte. 

Man muss somit also feststellen, dass es mit der vermeintlichen Transparenzoffensive der Pfarrei St. Willehad tatsächlich nicht so weit her ist: Während in den Pfarrnachrichten wie auch gegenüber der lokalen Presse der Eindruck erweckt wird, Pfarrer Kenkel habe die Stelle in Nordenham bekommen, weil in Sachen Missbrauch nichts gegen ihn vorliegt, ist es tatsächlich so, dass er die Stelle bekommen hat, weil das, was gegen ihn vorliegt, nicht schwerwiegend genug ist, als dass das Bistum Münster ihm die Weiterbeschäftigung verweigern könnte. 

Was übrigens das gute alte böse alte innerkirchliche Lagerdenken angeht, passt Pfarrer Kenkel augenscheinlich in keine Schublade. Wie aus einem Bericht der Münsteraner Bistumszeitung Kirche + Leben hervorgeht, war Kenkel während seiner Zeit als Pfarrer in Raesfeld wegen seiner Nähe zum Regnum Christi sowie wegen seines Engagements in der Karl-Leisner-Jugend umstritten: Ende 2016 kam sogar der stellvertretende Generalvikar des Bistums nach Raesfeld, um in einer Fragestunde Besorgnisse hinsichtlich einer "Unterwanderung der Seelsorge" durch "rückwärtsgewandt[e]" Gruppierungen mit "traditionalistische[n] Tendenzen" und [...] fundamentalistischen Angeboten" zu zerstreuen. Ob die Gremien von St. Willehad, die sich mit Kenkel "eine Zusammenarbeit gut vorstellen" können (wie es in den Pfarrnachrichten hieß), davon wissen? In der NWZ wird derweil hervorgehoben, dass Kenkel Erfahrung in der "Internet-Seelsorge" habe und "Messen für Motorradfahrer veranstaltet": "Der 56-Jährige fährt selbst eine BMW R 1200 RT und ist damit gerne in Irland unterwegs." Im Übrigen machte "[d]er neue Priester" beim Pressegespräch "kein Geheimnis daraus, eine Beziehung mit einer Frau gehabt und damit gegen das Zölibat verstoßen zu haben". Man muss damit rechnen, dass dieses Bekenntnis in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eher dazu beiträgt, ihn sympathisch zu machen; nach Reue oder Unrechtsbewusstsein sieht es jedenfalls eher nicht aus. 

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die NWZ notiert, ob Kenkel "Nachfolger von Karl Jasbinschek (68) wird, wenn dieser 2025 in den Ruhestand geht, sei [...] keineswegs abgemachte Sache"; was darauf schließen lässt, dass eine solche Lösung immerhin im Gespräch ist


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16 Kommentare:

  1. Die Quintessenz der Kausa M. Kenkel ist, aus meiner Sicht: Nichts genaues weiß man nicht. Ein Priester der konservativen Kreisen nahesteht, mit einer BMW R 1200 RT gerne in Irland unterwegs ist und seine Verfehlungen (Zölibatsverletzung) offen zugibt, kann man nicht so ohne weiteres in eine Schublade stecken. Ich kenne einige Priester die ihr Zölibat vorbildhaft leben und trotzdem aus ihren Gemeinden gemobbt wurden und danach von ihrem Bischof in die Wüste bzw. an den Rand des Bistums verbannt wurden. Anscheindend hält so mancher Oberhirte einige Schafe in seiner Diözese für besonders beschränkt. Ich selber stehe der Karl-Leisner-Jugend und den Legionären Christi nahe, bin verheiratet und habe noch keinen Ehebruch begangen. Ausserdem fahre ich kein BMW Motorrad und war noch nie in Irland. Man könnte sagen bei mir ist alles in Butter. Beichten gehe ich trotzdem, man kann ja nie wissen.

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  2. Also ganz ehrlich... man sollte es als Mann vielleicht nicht sagen... aber das klingt für mich nach einem a) sympathischen Priester (mit zwei bis zweieinhalb Wermutstropfen) und sogar auch b) nach einer Diözese, die so jedenfalls jetzt und jedenfalls in der Beziehung ziemlich viel richtig macht.

    Der Verdacht "Korpsgeist des kirchlichen Lagers" mag naheliegen, aber ich kenne mich nun doch soweit ganz gut, daß ich denke, *diesen* Fehler eher *weniger* zu haben; ich würde gerade bei dem, bei dem ich an der Lehre etwas auszusetzen habe, seine persönliche Moral (sogar in viel schwereren Angelegenheiten) aus dem Spiel gelassen wollen, und habe (totally unrelated) mir auch eine heftige Ablehnung dagegen bewahrt, Luisa Neubauer jetzt *dafür* anzuprangern, daß sie Greta Thunberg nicht noch schärfer cancelt, als sie es ohnehin tut. Leute. Kritisiert sie für ihr Thema; statt ihr auf solche Weise implizit rechtzugeben. Aber ich schweife ab.

    Also, fassen wir zusammen: Wir haben hier einen Priester, konservativ und lebensfroh (jedenfalls kann ich mir nur schwer einen nicht lebensfrohen Biker vorstellen), der als 43-Jähriger gegenüber einem Mädel von 18 Jahren etwas circa sextum tut, das er beichten muß. So weit, so sündhaft. Trotzdem ist es bei diesem Themenkomplex, man sei mir nicht bös, erstmal eine gewisse Beruhigung, daß der Mann auf Mädels steht. Und daß er zweitens auf *erwachsene*, physisch-sexuell wie gesetzlich erwachsene, Mädels steht. Damit fällt er nämlich schon einmal nicht in *den* Themenkomplex Mißbrauch hinein, den wir aus der Berichterstattung kennen. Er hat keine abnorme, abscheuliche Neigung; er hat die natürliche Neigung, die wir alle, Zölibatäre, Singles, Eheleute zu bändigen haben, manchmal mit mehr Erfolg, manchmal mit weniger. ("Herr Bischof, ich glaube, ich habe eine besondere Begabung für Frauenseelsorge." - "Lieber Mitbruder, diese Begabung haben wir alle." (c) Hw. Prof. Wollbold) (Ein Altersunterschied von 25 Jahren? Ich kenne ein Paar, von dem ich nicht genau weiß, ob es noch zusammen ist, das aber mindestens zwei Jahre miteinander glücklich war bei einem Altersunterschied von 38 Jahren; und ja, natürlich war der Mann älter. Ich kenne eine Lehrerin, ja, in diesem Fall war die Frau älter, die ihren ehemaligen Schüler geheiratet hat, und zwar sakramental, weil er darauf bestand; ihre beiden Ehen davor waren nur standesamtlich gewesen. Ich könnte mindestens noch so eine Geschichte erzählen.)

    Gut denn, er hat einer Versuchung, die lebensfrohe und (soweit es ein Mann auf Grund eines Internetbilds beurteilen kann, trifft auch das zu) gutaussehende Menschen eher betrifft als solche, die das nicht sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt der Vergangenheit nachgegeben.

    Dabei hat er offensichtlich nicht sexuell genötigt, nicht beleidigt und das Mädchen war nicht behindert oder krank, sonst wären es nämlich Straftaten gewesen. Ein Wermutstropfen bei dieser doch recht nachsichtigen Bewertung: die nicht willkommene, aber auch nicht aufgenötigte und nicht beleidigende, sexuell bestimmte Berührung ("sexuelle Belästigung") war damals noch nicht strafbar, sie ist es erst seit 2016. Wir wissen also nicht, ob er seine Finger bei sich lassen konnte.

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  3. Wir müssen dann unterscheiden die 1. kirchlich-strafrechtliche, 2. weltlich-strafrechtliche, 3. sittliche und 4. die "grenzverletzende" Seite. Zu (2) ist der Fall klar: erwiesene Unschuld, das Mädchen war 18 und offensichtlich weder krank noch behindert (sie wäre, wenn sie unter 18 gewesen wäre, "schutzbefohlen" gewesen, aber in *dem* Paragraphen gibt es anders als bei den Kranken und Behinderten eine Altersgrenze - und ja, natürlich würde mir eine Forderung, diese auf 21 zu erhöhen, spontan naheliegend erscheinen, aber das ist jedenfalls noch nicht das Gesetz).

    Um einiges interessanter ist (1) und die Behauptungen, der Pfarrer sei auch in *der* Beziehung nicht straffällig geworden, insbesondere in Bezug auf den can. 1395 § 2,3. Wobei ich mit meiner Auslegung, der öffentlich *bekannt* gewordene vollendete Beischlaf wäre auch "öffentlich" im Sinne des § 2, vielleicht etwas Wunschdenken aufsitze. (Macht, natürlich nicht jeden Sechstgebotsverstoß, aber jeden echten Beischlaf eines Zölibatären bitte unmißverständlich zur kirchlichen Straftat!)

    Die (3) geht uns nix an, sondern ihn, die von ihm Verführte und beider Beichtväter. Bleibt (4), das "grenzverletzende Verhalten gemäß Urteil der Kommission". Und damit der nach dem "wir wissen nicht, ob es nach heutigem Maßstab sexuelle Belästigung war" *zweite* eigentliche Wermutstropfen. Und damit meine ich weniger, daß die Kommission eine Entschädigung zahlte: diese Angebote sind in der aktuellen Mißbrauchsthematik ja so etwas wie "Kulanz", wie man im Geschäftsleben sagen würde, und ausdrücklich nicht als Schadensersatz unter Anerkennung eines Rechtes auf solchen gedacht, und es ist wirklich schwer vorstellbar, daß die Kommission im gegenwärtigen Klima herginge, wenn wirklich etwas vorgefallen ist, und dann sagen würde "tut uns leid, sorry, aber das war eine Privatsünde vom Herrn Hochwürden und gehört nicht in einen Topf mit Mißbrauch geworfen" - zumal wenn diese "Anerkennungsleistungen" ja gerade dafür da sind, *gerade* für solche Dinger gezahlt werden, die ebenso wie dieses *nicht* eigentlich Mißbrauch sind (aber bei denen die Kirche über genau solche Ablösungsbescheide gerne vermeiden würde). Weniger also die Entscheidung der Kommission ist der Wermutstropfen; ein bißchen die vielleicht auch. Der halbe.

    Der ganze ist aber, daß die Frau ihn offensichtlich jetzt nicht mehr mag. Würde sie ihn noch mögen, hätte sie ihn ja nicht angezeigt. Und in dem "romantischen" - wenn auch selbstverständlich zu vermeidenden! - Szenario, in dem die beiden sich bei der Seelsorge begegnen, einander (vielleicht in unterschiedlichem Maß, aber nicht komplett einseitig) ein wenig attraktiv finden, ein bißchen (oder auch ein bißchen mehr) in den sündhaften Bereich awaygecarriet werden und er dann sagt "hups, ich hab ja Zölibat", und dann das beichten geht... da *würden* sie sich doch jetzt noch mögen? Hm.

    Zu b) später.

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    1. "bei denen die Kirche über genau solche Ablösungsbescheide gerne vermeiden würde"

      sollte natürlich heißen:

      "bei denen die Kirche das Ausstellen genau solcher Ablehnungsbescheide - und natürlich auch die Berichterstattung darüber - gerne vermeiden würde".

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  4. Zu b), dem Verhalten der Diözese. Bzw. erstmal zu dem Teil davon, der *nicht* in Ordnung war: das in der *alten* Pfarrei.

    Da will also der wegen einer Untersuchung über eine genaue Bewertung seines zweifellos vorhandenen Fehlverhaltens, nach Abschluß des Prozesses, in seine Pfarrei zurück. Hier sehe ich zwei Möglichkeiten:
    1. "tut uns auch leid, aber als Ergebnis von dem, was wir nicht anders tun konnten - und letztlich, sorry, es noch einmal sagen zu müssen, *hast* du das ganze durch deine Sünde ausgelöst - ist das Tischtuch zerschnitten. Wir müssen dich absetzen und schicken dich woanders hin. Nimm's als dein Kreuz, daß du nunmal zu tragen hast, sowie als Buße".

    Dies wäre, zumal angesichts der Laien, die gegen ihn waren, wohl die Methode der Wahl gewesen. Es tut hierfür relativ wenig zur Sache, daß es auch eine Partei gab, die ihn *mochte*, und auch relativ wenig, welche von den beiden zahlenmäßig größer ist und welche die Gremien auf ihrer Seite hat - wenn in dieser Lage die Gemeinde dann auch noch gespalten wird.

    2. Zu sagen "er ist der bestallte Pfarrer, er hat seine Buße getan, durch den Prozeß z. B., Strafbares ist nicht vorgefallen, gefährlich ist er auch nicht, jetzt vergebt ihm gefälligst".

    Leider hat die Diözese weder das eine noch das andere getan; manchmal muß man sich halt entscheiden. Ihre "Lösung" war, ihm die Rückkehr zuerst *nicht* erlauben zu wollen und dann unter Auflagen, die darauf hinauslaufen, daß der Priester auf Lebenszeit als Aussätziger und insbesondere Mißbrauchstäter abgestempelt ist. Damit meine ich weniger den Einzelkontakt mit jungen Frauen - wobei auch da: wieso akkurat vier Jahre *ab jetzt*, wenn sein Fehlverhalten zehn Jahre her ist (und das von der anderen Frau, die sich gemeldet hat, vmtl. auch) - sondern die "[V]erpflicht[ung], weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen" usw. Da wird ein Mann, der einmal (oder zweimal, oder ein paar weitere Male) übergriffig war, weil er sich nicht zusammengerissen hat, aber komplett natürlich empfindet, verpflichtet, auf Dauer durch das Entgegennehmen von Hilfsangeboten, wie sie für Menschen perverser Neigungen vorgesehen sind, gewissermaßen ja auch öffentlich zuzugeben, daß er einer solchen Behandlung bedürfte. Warum waren die Corona-Masken so unbeliebt? Weil nicht vermieden werden konnte, daß ihr auch erzwungenes Tragen wie ein Statement wirkte, die Coronapolitik der Regierung sei richtig.

    "Ich habe gesündigt. Wenn euch meine Buße nicht reicht, die ich durch den ganzen Prozeß und das alles hatte, dann legt mir halt auf barfuß nach Compostela zu pilgern. Das dann auch gern ohne weibliche Begleitung. Aber *das*?" - Das hat für mich dann übrigens auch durchaus nichts, zumindest nicht notwendig, mit Reuelosigkeit zu tun. Seine Taten ehrlich zu bereuen muß nicht heißen, *jeder* Strafe für sie zuzustimmen, schon gar nicht, wenn diese Strafe darin besteht, daß einem eine psychische Krankheit angehängt wird, aus der die eigenen Taten angeblich resultiert seien.

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  5. Und jetzt zu dem, was die Diözese *richtig* gemacht hat.

    Dem Pfarrer eine neue Stelle zu geben, weil sie ihm ja, wie unser Gastgeber richtig geschrieben hat, eine neue Stelle geben muß.

    Dabei muß sie natürlich offen sein, schon allein deswegen, weil die Dinge sowieso ans Licht kommen. (Wie sehr bei solcherart *leichten* Fällen in einem *hypothetischen* Szenario, bei dem dauerhaft darüber geschwiegen werden könnte, vorzugehen wäre... der Gedanke an eine solche Fragestellung ist zugegeben aus naheliegenden Gründen gruselig... aber sie ist jedenfalls reinhypothetisch.)

    Das aber bedingt, daß etwas anderes als ein Subsidiar oder vielleicht noch ein Pfarrvikar erstmal nicht drin ist.

    Dann kommt er in eine Pfarrei, wo der Pfarrer demnächst in Ruhestand geht. Wenn er sich in der Pfarrei dann einigermaßen beliebt gemacht haben wird, wird die wahrscheinlich von selber verlangen, daß er ihr Pfarrer wird. Daß man es jetzt nicht ausdrücklich ausschließt - und das heißt: ausdrücklich nicht ausschließt - ist bezeichnend genug. Und man ist dem ganzen Problem, ihn unter Auflagen stellen zu müssen, auch um als Diözesanleitung das eigene Gesicht zu wahren, entkommen.

    Wenn er sich in der Pfarrei einigermaßen beliebt gemacht haben wird: ich habe so ein bißchen den Verdacht, bei den (bereits-jetzt-schon; missionarische *Ausstrahlung* in die Klientel wird er dann *doch* nicht übernormal haben) gläubigen jungen Frauen wird er (wenn er es fertigbringt, sie nicht aus Selbstschutz in Zukunft nur noch mürrisch anzusprechen, auch das kann sein) vermutlich *besonders* beliebt sein...

    Das ist nicht frauenfeindlich gemeint. Wie hätte ich denn als Oberstufenschüler reagiert, wenn man sich zugeflüstert hätte, die Lehrerin soundso, gut 35 Jahre alt (*etwas* reduzieren, sagen wir so ca. halbieren, tun wir den Altersunterschied beim Wechsel von männlich-weiblich auf weiblich-männlich dann doch), sei nicht nur schön, cool, immer gut angezogen und mache einen guten Unterricht, was eh alles jeder sieht, sondern habe auch schonmal mit einem Oberstufenschüler geschmust und sei dafür gemaßregelt worden? Eben.

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    1. >>Dabei muß sie natürlich offen sein, schon allein deswegen,

      Da fehlt noch ein Gesichtspunkt, nämlich die andere Hälfte, und damit das, was ich eigentlich äh vor allem sagen wollte :D :D

      und diese Offenheit betreibt sie aber auf eine solche Weise, daß, ohne *wirklich* etwas zu verschweigen, doch der *Eindruck* erweckt wird, "alles in Butter, kein Problem, toll, wir haben einen neuen Priester" usw., damit dieser Priester seine Arbeit weitgehend ohne vor ihm herklingelnde Warnglocke tun kann.

      Daß die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit (!!) einen derart komplizierten Spagat anscheinend hinbekommt, den gewünschten Spin anbringt ohne dafür zu Lüge und Vertuschung greifen zu müssen:

      Reeeschbeckt.

      Sonst ist die Schläue doch das Reservoir der Kinder-dieser-Welt.

      Aber Schläue ist etwas Gutes. Und technische Fertigkeit ist es auch - auch im Propagandawesen.

      Nur hier ungewohnt.

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  6. Sie vergessen allerdings, wie es der damals sehr jungen Frau erging und jetzt ergeht, die den sexuellen Übergriff erleben musste.
    Ob sie jemals noch einem kath. Priester vertrauen konnte und kann?

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    1. Warum sollte sie das denn nicht?

      Weil das Wort im Gesamtthemenkomplex "klerikale Mißbrauchstäter" genannt wird, denken anscheinend viele auch beim Wort "Übergriff" an Dinge, die so schlimm sind wie die Vergewaltigung eines Kindes. Das ist aber nicht der Fall; "Übergriff" ist in dem Fall alles, was in der Tat mit dem sechsten Gebot und dann auch der besonderen Verantwortung des Seelsorgers (unabhängig vom Alter) nicht zu vereinen ist. Und nun? Ist das eine Sünde? Aber und wie.

      Aber es ist nunmal keine Vergewaltigung, wenn es nicht, ähm, Vergewaltigung ist (und das war es nicht, sonst wäre anders reagiert worden). Und lassen Sie das ruhig etwas sein, was seit 2016 *tatsächlich* strafbar ist: Die beiden seien, mal angenommen, bei einer Veranstaltung zusammengewesen, der Mann habe etwas mehr Alkohol getrunken, als gut für ihn war, und er habe sie dann am unteren Teil des Oberschenkels begrapscht. Sie habe dann, sagen wir mal, ein abweisendes Gesicht gemacht, worauf er seine Hand wieder zurückgezogen habe.

      Das, man mache sich das klar, wäre *strafbare* sexuelle Belästigung (war es aber 2010 noch nicht). Und es wäre ganz sicher ein Übergriff.

      Glauben Sie denn wirklich, als Frau könne man Männern, die sich ihnen gegenüber Übergriffe dieser Schwerekategorie zuschulden kommen haben lassen (und ja, das ist eine echte Schuld), und sogar ihren Berufskollegen unter keinen Umständen jemals wieder vertrauen?

      Ich denke nein. Es ist natürlich für das Vertrauen nicht gerade *ideal*, das behaupte ich auch nicht; keine Sünde ist das. Aber andere Sünden wie das vorsätzliche Lügen dürften da schon um einiges schwerer wiegen;

      und ich denke, man darf den Frauen schon zutrauen, daß sie schon zwischen schwereren und weniger schweren Sünden auch dann unterscheiden können, wenn die letzteren tatsächlich Sünden sind, und beim Vertrauen schon auch in Rechnung zu stellen, daß wir alle miteinander mit der Konkupiszienz geschlagen sind.

      (Woraus dann aber normalerweise folgen würde - und ich meine das nicht als Forderung, sondern als Feststellung -, daß sie ihn nicht anzeigt. Daß sie ihn *doch* angezeigt hat, ist, ein Umstand, der das Bild von "Sünde, aber sonst alles in Ordnung" dann *doch* trübt.)

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    2. "Trotzdem haben wir es hier nicht einfach mit einer Bagatelle zu tun. Der Fall von grenzverletzendem Verhalten, den Pfarrer Kenkel ausdrücklich eingeräumt hat, war immerhin gravierend genug, dass dem Opfer eine Entschädigungszahlung in FÜNFSTELLIGER Höhe zuerkannt wurde und das Bistum ihm den Verbleib in seiner bisherigen Pfarrei nur unter strengen Auflagen gestatten wollte."

      Also mindestens 10000€ Entschädigungsstrafzahlung für das Opfer sind KEINE KLEINIGKEIT!

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    3. Wie gesagt, die *eigentliche* Nichtkleinigkeit ist hier, daß sie ihn überhaupt angezeigt hat.

      Daß die Kommission sie entschädigen hat lassen, ist im gegenwärtigen Klima (zumindest so wie es bei mir ankommt) angesichts der Tatsache, daß der Angeklagte sich *tatsächlich* unkeusch (*egal wie sehr*) ihr gegenüber benommen hat (es dürfte ja viele Fälle geben, die vor solche Kommissionen kommen, wo nicht einmal *das* klar ist), mehr oder weniger eine Selbstverständlichkeit.

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    4. Das sehe und werte ich gänzlich anders als Imrahil:

      Die "Nichtkleinigkeit" ist der bzw. die sexuelle(n) Übergriff(e) des rk Priesters gewesen - nicht die spätere Anzeige durch das Opfer!

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  7. Ich habe einen Betroffenen begleitet, der vielfach und brutal von Ordensleuten vergewaltigt worden ist. Ihm wurden 12.000 Euro zugesprochen. Insofern geben Sie sich viel Mühe wortreich den Punkt zu vernebeln, über den Sie offenbar aus der Nähe informiert sind. Wenn das Bistum solche Sanktionen verhängt, solche Summen zahlt, dann war da mehr als Grabschen. Ich bedauere, das da nicht Klartext über den Vorfall gesprochen wird. Denn genau das führt auch zu Vorbehalten gegen den Priester, den ich persönlich kenne und als Solchen auch schätze.

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    1. Habe ich behauptet, daß ich die genauen Leidensanerkennungstarife (deren tieferer und legitimer Sinn bekanntlich ist, Geld zu zahlen, *ohne* ein Recht auf seelischen Schadensersatz anerkennen zu müssen und dabei dann als Verteidiger und Relativierer dazustehen) solcher Kommissionen kenne? Nein. (Das tue ich übrigens auch nach Ihrer Bemerkung immer noch nicht.)

      In diesem Fall jedenfalls wurde, soviel steht fest, ein *immer noch* fünfstelliger Betrag gezahlt, obwohl von einer "vielfachen und brutalen Vergewaltigung" offensichtlich *nicht* die Rede sein konnte, das bezeugt die Polizei und (trotz Ungenauigkeiten, die unser Gastgeber mit Recht aufführt) auch die Ausführungen des Bistums.

      WENN ihre Bemerkung stimmt UND die Kommission im wesentlichen bei der Bestimmung der Entschädigungsleistungshöhe die Relationen wenigstens nach *irgendeinem* Maßstab einhält (und das sind, mit Verlaub: auch ersteres, *sehr große* Wenns), DANN (große Vorsicht: REINE SPEKULATION) würde ich auf eine länger andauerndes, vollendet unzüchtiges Verhältnis tippen, das, sagen wir, sagen wir, dem Angeklagten einvernehmlich *erschienen* ist, von dem aber die Betroffene nachher, was durchaus nicht gelogen sein muß, sagt, eigentlich habe sie sich schon irgendwo schlecht dabei gefühlt; was dann noch vor der in can. 1395 erwähnten Verwarnung beendet worden wäre (Was übrigens seine recht offenen Bemerkungen über seine "Zölibatsverletzung" erklären würde.) Auch das wäre aber m. E. auf einer ähnlichen Größenordnung wie Vergewaltigung einzuordnen meiner Meinung nach nicht richtig.

      - Der Vollständigkeit halber: daß die Polizei geirrt hat, und eigentlich hat er sie doch brutal vergewaltigt, kann ich nach den vorliegenden Informationen selbstverständlich nicht ausschließen. *Ich weiß es nicht*. Meine Arbeitshypothese war, daß die Aussagen der Polizei stimmen, die Aussagen des Bistums weitgehend stimmt, die Aussage der Frau stimmt und, soweit es damit vereinbar ist und natürlich aus seiner Sicht, auch die des Priesters stimmen.

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  8. Wo konkret ist denn nachzulesen, was die Polizei sagt und die Frau aussagt? Bisher bleibt in alles Berichten komplett im Dunklen, was wirklich geschehen ist. Meine Vermutung aus dem, aus dem, was nachlesbar ist, dass es zwischen ihm als Priester und einer ihm anvertrauen, noch sehr jungen Frau zu Intimitäten gekommen ist, die ihm einvernehmlich vorkamen, bei dem er aber nicht wahrgenommen hat, dass es aufgrund seiner besonderen Stellung als Priester geschah und aufgrund einer durch den Kontakt im seelsorglichen Raum entwickelten emotionalen Abhängigkeit. Und das wird mehr gewesen sein als Belästigung durch Berührung. Nichts davon wäre aus Sicht der Polizei strafbar. Aber, wir reden über einen klaren Verstoß gegen die Zölibatsverpflichtung. Und, was noch schwerer für mich wiegt, dass es im seelsorglichen Kontext keine ausgelebte Sexualität geben darf. erst Recht nicht mit Menschen, die von mir als Seelsorger zu Recht Anderes erwarten dürfen, als dass ich die Chance nutze, die sich mir bietet, meine möglicherweise ungeliebten sexuellen Sehnsüchte auszuleben. Ein Altersunterschied sollte ein unüberwindbares Stoppschild sein für jeden, der in dieser Kirche Dienst tut. Was im Anschluss an eine wilde Partynacht auf Malle womöglich rechtlich o.k. sein mag ist es nach der Anbetungsnacht in der Kirche eben nicht.

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    1. Das bestreitet ja keiner. Aber daß das nicht vorkommen darf, ist keine Antwort auf die Frage, was man, wenn es doch kommt, mit dem Sünder zu tun hat.

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