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Dienstag, 27. September 2011

Piratenbrief

Den unerwartet triumphalen Wahlsieg der Piratenpartei bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus habe ich mit sehr gemischten Gefühlen beobachtet. Einerseits finde ich diese Erweiterung des Parteienspektrums sehr interessant und kann mich einer gewissen Sympathie für die "Piraten" nicht erwehren; andererseits habe ich gegen einige Punkte ihres Programms erhebliche Vorbehalte. Das betrifft vor allem das Thema Religionspolitik. Daher habe ich am 21.09. einem der frisch gewählten Berliner Abgeordneten der Piratenpartei, Pavel Mayer, den folgenden Brief geschrieben:


Lieber Pavel Mayer

(ich bin einfach mal so frei, Dich zu duzen, obwohl ich Dich bisher nur von Wahlplakaten, aus dem Kaperbrief und neuerdings auch aus der Tagespresse kenne),

als Erstes einmal herzliche Glückwünsche zum Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus. Als Zweites nun aber zu dem Grund dafür, dass ich von den 15 in dieses Parlament gewählten Piraten speziell Dich anschreibe: Der Grund dafür ist, dass Dein Bild eben jenes Plakat und den damit korrespondierenden Textblock im Kaperbrief 07/2011 ziert, das bzw. der mich davon abgehalten hat, die Piraten zu wählen. Vielleicht liege ich falsch, wenn ich in Dir den Autor des betreffenden Texts und/oder so etwas wie den „religionspolitischen Sprecher“ Deiner Partei vermute; in diesem Fall kannst Du getrost die in meinem Brief noch folgenden „Du“-Ansprachen in Gedanken durch ein allgemeines „Ihr“ ersetzen, aber ich finde es ganz angenehm, mir beim Schreiben einen konkreten Ansprechpartner vorzustellen.
Damit auch Du eine Vorstellung davon hast, wer Dich hier anspricht, ein paar Worte zu mir: Ich bin 35 Jahre alt, Doktorand im Fach Deutsche Literatur an der Humboldt-Uni und außerdem Katholik. Und damit komme ich dann auch schon zur Sache.

Unter der Überschrift „Religion privatisieren jetzt“ schreibst Du gleich im ersten Satz: „Religion ist Privatsache.“ Mal ganz abgesehen davon, dass ich es schon als rhetorisch ungeschickt, wenn nicht unredlich, empfinde, etwas, das in der Überschrift als Forderung aufgestellt wird, gleich darauf als Tatsache zu deklarieren, möchte ich die Gültigkeit dieses Satzes doch sehr bezweifeln. Ich würde im Gegenteil behaupten, dass Religion – im Unterschied etwa zu einem dehnbaren Begriff wie „Spiritualität“ – ihrem Wesen nach eine öffentliche Angelegenheit ist; nicht nur, weil Religionsgemeinschaften (die ja nicht umsonst Gemeinschaften heißen) eine Reihe wichtiger gesellschaftlicher Funktionen wahrnehmen, sondern auch und vor allem, weil die Ausübung von Religion zu einem wesentlichen Teil öffentlich stattfindet. In Deinem nächsten Satz schreibst Du ja sogar selbst: „Zur Religionsfreiheit gehört, dass der Mensch seine Religion frei wählen, verbreiten [!] und ungestört auch öffentlich ausüben kann.“ Soweit völlig einverstanden. Aber dann: „Ebenso gehört dazu, seine religiöse Überzeugung für sich behalten zu dürfen oder religiöse Weltanschauungen abzulehnen.“ Und das, lieber Pavel – entschuldige, wenn ich das so unverblümt sage – ist falsch. Genau das umfasst das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht. Auf die Frage nach dem Recht, „seine religiöse Überzeugung für sich zu behalten“ – einem Ansinnen, das, wie oben angedeutet, dem Charakter von Religion als Bekenntnis ja tendenziell zuwiderläuft, aber okay, das sollte nicht Angelegenheit des Staates sein – komme ich im Zusammenhang mit der staatlichen Erfassung der Religionszugehörigkeit noch zurück; erst einmal zum Punkt der Ablehnung religiöser Weltanschauungen (und da verstehe ich Dich so, dass Du die prinzipielle Ablehnung jeglicher religiösen Weltanschauungen meinst). Eine solche ist nun tatsächlich erst einmal „Privatsache“, und wenn sie sich öffentlich artikuliert, ist sie durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt - dem aber gerade durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit Grenzen gesetzt sind. Dieses Recht dient nämlich, auch wenn „Religionsfreiheit“ doppelsinnig klingen mag, dem Schutz der Religion(en) und nicht dem Schutz vor Religion. Diesen an sich recht einfachen Sachverhalt scheint mir Dein Text, ob gewollt oder nicht, zu verschleiern, und für mich mutet das wie ein rhetorischer Trick an: vorgeblich im Namen der Religionsfreiheit zu argumentieren, sich aber in Wirklichkeit gegen sie zu stellen.

Ich fühle mich an diverse Diskussionen zum Thema „Trennung von Staat und Kirche“ erinnert, wie ich sie vor allem im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Religionsunterricht an Berliner Schulen durchlitten habe. Unter dem Begriff „Trennung von Staat und Kirche“ kann man sich ja ganz unterschiedliche Dinge vorstellen: Wie mir scheint, verstehen nicht religiös gebundene Menschen darunter in erster Linie einen Ausschluss kirchlicher Einflussnahme auf staatliche Belange, wohingegen sehr kirchlich gesonnene Menschen darunter umgekehrt den Ausschluss staatlicher Einflussnahme auf kirchliche Belange verstehen könnten, was die Kirchen in letzter Konsequenz zu souveränen „Staaten im Staate“ machen würde – meinst Du das, wenn Du schreibst „Die innige Umarmung durch den Staat schadet auch den betroffenen Kirchen“? Irgendwie bezweifle ich das... Beides gibt es in Deutschland nicht, was man je nach Standpunkt begrüßen oder bedauern kann; dass das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen auf der Basis von Verträgen geregelt ist, erscheint aber zumindest mir als ein fairer Kompromiss.
Ob man mit diesen Verträgen in allen Punkten einverstanden ist, ist natürlich eine andere Frage. Nehmen wir ruhig mal den Kirchensteuereinzug. Wieso ziehen die Finanzämter zusammen mit der Einkommenssteuer die Kirchensteuer für die evangelische und die katholische Kirche ein? Inwiefern sollten sie dafür zuständig sein? Die Frage, wie gesagt, ist durchaus berechtigt; aber die Aufregung darüber kann ich dann doch nicht so ganz verstehen. Natürlich könnte man von den Kirchen verlangen, dass sie ihre „Mitgliedsbeiträge“, wenn man so will, selbst einziehen. Aber wer hat durch die bestehende Regelung denn einen wirklichen Nachteil bzw. Schaden? Dass die Höhe der vom Einzelnen zu zahlenden Kirchensteuer sich nach derjenigen der Einkommenssteuer richtet, ist schließlich ohne Zweifel sehr „sozialverträglich“, und ich bezweifle, dass es den Kirchenmitgliedern lieber wäre, wenn sie zur Festsetzung ihres jeweiligen Kirchensteuerbetrags ihre Steuererklärung (oder ihren Steuerbescheid) bei der Kirche einreichen müssten. Wem dagegen die Kirchensteuer grundsätzlich nicht passt, dem steht ja - dank der Religionsfreiheit! - die Mitgliedschaft in einer breiten Auswahl nicht kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaften offen.
Was mich nun, wie angekündigt, zum Punkt der staatlichen Erfassung der Religionszugehörigkeit führt. Dieser Punkt ist ja vom Kirchensteuereinzug kaum zu trennen; ich zumindest bin staatlicherseits noch nie dazu aufgefordert worden, meine Religionszugehörigkeit anzugeben, außer eben in Steuerunterlagen. Und das betrifft ja „nur“ die Mitgleidschaft in der evangelischen oder der katholischen Kirche in ihrer Eigenschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts (sic!); ob man Atheist, Agnostiker, Jude, Muslim, Buddhist, Hindu oder naturreligiös ist, muss man meines Wissens nirgends angeben (ich lasse mich aber gern korrigieren, wenn ich mich irren sollte). Zudem garantiert ja gerade die Religionsfreiheit, dass niemandem aus seinem religiösen Bekenntnis Nachteile erwachsen dürfen; warum also sollte man seine Religionszugehörigkeit dem Staat verheimlichen wollen, wo doch, wie schon mehrfach betont, Religion ihrem Wesen nach Bekenntnis ist? - Zugegeben, religiöse Überzeugungen sind durchaus auch eine sehr persönliche Angelegenheit, und niemand sollte gezwungen sein, sie Jedermann auf die Nase zu binden, wenn er das schlicht nicht will. Aber, ich wiederhole mich: Einen solchen Zwang sehe ich in unserer Gesellschaft auch nirgends.
Dein Text im Kaperbrief gipfelt in der Feststellung, dass „60% der Berliner konfessionslos und nur 30% Christen sind“. – „Nur“ 30%? So arg wenig erscheint mir das gar nicht, und selbst wenn man unterstellt, dass darunter viele sein mögen, die über eine nominelle Mitgliedschaft hinaus wenig mit der Kirche „am Hut haben“ (wobei: Wofür zahlen die dann Kirchensteuer?), bleiben doch allemal zu viele Berliner übrig, als dass man sie einfach marginalisieren könnte. Nun frage ich mich: Von wem werden die in Berlin eigentlich politisch vertreten? Von SPD, Linken und Grünen bestimmt nicht, das haben die Kampagnen gegen das „ProReli“-Volksbegehren mehr als deutlich gezeigt. Wenn die Piraten es nun auch nicht tun, bliebe nur noch die CDU, aber wie heißt es doch so schön im Kaperbrief 07/2011: „Wir sind genauso Diebe und Räuber wie die aktuelle CDU christlich und die SPD sozial sind.“ Eben. (Freilich: Wenn man davon ausgeht, dass Religion Privatsache ist oder sein sollte, dann brauchen Christen als Christen natürlich auch keine politische Vertretung. Aber jetzt drehen wir uns im Kreis.)
Kurz und gut (oder eben nicht gut), es hat mich geärgert und ärgert mich weiterhin, dass die Piraten demselben stereotypen und in meinen Augen auch arg populistischen Antiklerikalismus huldigen wie Linke, Grüne und Teile der SPD (Wolfgang Thierse selbstverständlich ausgenommen) - und der, nebenbei bemerkt, in Deutschland eine lange und unselige Tradition hat. Und deswegen habe ich Euch nicht gewählt. Sondern die Grünen. Die sind zwar, wie gesagt, nicht weniger antiklerikal, aber von denen ist man ja nichts anderes gewöhnt.
Trotzdem viel Erfolg in der neuen Legislaturperiode wünscht

kingbear

2 Kommentare:

  1. Hallo KingBear,

    du schreibst:

    "Aber dann: „Ebenso gehört dazu, seine religiöse Überzeugung für sich behalten zu dürfen oder religiöse Weltanschauungen abzulehnen.“ Und das, lieber Pavel – entschuldige, wenn ich das so unverblümt sage – ist falsch. Genau das umfasst das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht. [...] Dieses Recht dient nämlich, auch wenn „Religionsfreiheit“ doppelsinnig klingen mag, dem Schutz der Religion(en) und nicht dem Schutz vor Religion. Diesen an sich recht einfachen Sachverhalt scheint mir Dein Text, ob gewollt oder nicht, zu verschleiern, und für mich mutet das wie ein rhetorischer Trick an: vorgeblich im Namen der Religionsfreiheit zu argumentieren, sich aber in Wirklichkeit gegen sie zu stellen."

    Das stimmt so nicht. Wesen eines jeden (Freiheits-)Grundrechts ist auch, dass es eine negative Komponente enthält. Im Falle der Religionsfreiheit spricht man von „negativer Glaubensfreiheit“. Inhalt dieser ist zunächst, dass man – wie Pavel es richtig schreibt – darin frei ist, seine religiöse Überzeugung zu verschweigen. Das ist i.Ü. „Verfassungstradition“. Bereits in Art. 136 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung – die über Art. 140 GG fortgilt – ist das niedergelegt. Schön zusammengefasst auch hier:

    „Art 4 Abs 1–2 GG schützt also die Freiheit, einen Glauben zu haben oder keinen zu haben, einen Glauben anzunehmen oder abzulehnen, seinen Glauben zu behalten oder aufzugeben, ihn zu bekennen oder nicht zu bekennen, eine bestimmte Handlung aus religiösen Motiven zu tun oder aus religiösen Motiven zu unterlassen oder sein Handeln von jeder religiösen Motivation freizuhalten. Die positive und die negative Religionsfreiheit haben die gleiche Struktur; es gibt kein Rangverhältnis zwischen ihnen (v. Campenhausen/de Wall Staatskirchenrecht 4. Aufl 2006, 59–62).“ (zit. nach BeckOK-GG, Art. 4, Rn. 21)

    Daraus folgt auch, dass die Religionsfreiheit ein Schutz VOR Religion (oder Weltanschauung), in Form der „Aufdrängung“ durch den Staat ist. Das betrifft z.B. Kruzifixe in Gerichtssälen, Klassenzimmern, etc.

    Soviel dazu. Im Übrigen halte ich die Auffassung von Pavel Mayer :“ Der Staat greift in diese Religionsfreiheit ein, indem er bestimmte religiöse Weltanschauungen bevorzugt behandelt, sie neben dem Kirchensteuereinzug mit allgemeinen Steuergeldern unterstützt und den Bürger zwingt, seine (Nicht-)Religionszugehörigkeit zu offenbaren. Die innige Umarmung durch den Staat schadet auch den betroffenen Kirchen. In einer Zeit, in der 60% der Berliner konfessionslos und nur 30% Christen sind, gehören sämtliche Kirchenstaatsverträge auf den Prüfstand.“ für durchaus vertretbar und diskutabel.

    Beste Grüße

    J

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  2. Was ein bekennender Christ in den Reihen der Piratenpartei über mein Schreiben an Pavel Mayer denkt, findet Ihr hier:

    http://rainerklute.wordpress.com/2011/09/24/katholik-und-nichtpiratenwaehler-eine-antwort/

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