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Freitag, 30. Juni 2017

Kompetenzkompetenz und Relevanzrelevanz

Im Laufe des heutigen Vormittags habe ich mir in zwei separaten Facebook-Diskussionen zwei längere Statements aus den Rippen geschwitzt, die ich auf diesem Wege gern einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen und zur Diskussion stellen möchte. 

I. 

Unter Kanzlerin Merkel erleben wir einen enormen Machtzuwachs der Exekutive - einen Machtzuwachs, der einfach dadurch zustande kommt, dass niemand etwas dagegen unternimmt. Es wäre naiv, anzunehmen, dass eine zukünftige andere Regierung den mittlerweile durch Gewöhnung etablierten Handlungsspielraum nicht ebenso konsequent nutzen würde. 

Die USA können hier ein warnendes Beispiel abgeben. Dort hat Obama die Macht der Exekutive konsequent ausgebaut, die Amerikaner haben ihn gewähren lassen -- und jetzt haben sie Trump.

II. 

Die oft gehörte bzw. gelesene Behauptung, durch die "Ehe für alle" ändere sich für niemanden etwas außer für die gleichgeschlechtlichen Paare, die jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Partnerschaft als "Ehe" anerkannt zu bekommen, halte ich für kurzsichtig. Es handelt sich um eine fundamentale Umdefinition des Ehebegriffs und somit um einen eklatanten Zivilisationsbruch. 

Sodann: Dass eine Änderung des staatlichen Eherechts für die Kirche nicht relevant sei, stimmt höchstens in einem oberflächlichen Sinne. Ein Beispiel: Warum wird in der Kirche seit Jahren über wiederverheiratete Geschiedene diskutiert? Es gibt doch überhaupt keine Scheidung! Also, aus kirchlicher Sicht. Entweder wird in einem kirchenrechtlichen Verfahren die Ungültigkeit einer Ehe festgestellt - dann war es nie eine. Oder die Ehe ist gültig - dann gilt sie lebenslänglich. Wo kommt also das Problem mit den wiederverheirateten Geschiedenen her, wenn staatliches Eherecht für die Kirche nicht relevant ist? 

Und schließlich: Man kann in der Theorie noch so viel "Trennung von Staat und Kirche" fordern (halte ich prinzipiell auch für eine gute Idee), aber in der Praxis wird diese Trennung immer wieder an ihre Grenzen stoßen, aus dem einfachen Grund, dass in beiden Institutionen dieselben Menschen leben. Sprich: Katholische Staatsbürger leben simultan in zwei Systemen, die einander immer mehr widersprechen. Daraus ergeben sich sehr ernste Loyalitätskonflikte. Ja, es steht geschrieben "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist". Aber auch: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen".

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Im Übrigen habe ich bereist gestern Abend mein Facebook- und Twitter-Profilbild (vorübergehend) geändert, um die zu erwartende Flut von Regenbogen-Profilbildern gewissermaßen präventiv zu kontern: 


Gestorben für die Wahrheit über die Ehe - und Schutzpatron der Politiker. 
Heiliger Thomas Morus, bitte für uns! 



16 Kommentare:

  1. Immerhin, um mal etwas Positives herauszulesen:

    Das neue Gesetz widerspricht ja offensichtlich dem göttlichen und Naturrecht. - Es widerspricht allerdings ebenso offensichtlich der Verfassung, nämlich dem intendierten Sinn des Wortes "Ehe" im Artikel 6, was in der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Lebenspartnerschaft auch ausdrücklich so festgestellt wurde. Und es ist interessanterweise *nicht* als Verfassungsänderung ausgeplant.

    Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

    Entweder die Verfassungsrichter heben das Gesetz auf. Das wäre gut.

    Oder die Verfassungsrichter treffen eine klare Fehlentscheidung und heben es nicht auf. Das ist, obwohl klare Fehlentscheidung, nicht unwahrscheinlich. Dann wird aber die Verfassung nicht entsprechend geändert und dadurch wird das Gesetz nie in Wahrheit deutsches Recht, weil es nuneinmal gegen die Verfassung verstößt (letzteres ist ja schließlich davon unabhängig, ob das auch ein Richter so sieht). Auch das wäre also nicht schlecht. Dann kann man die Verfassung gegen Bundestag und Bundesverfassungsgericht gleichzeitig verteidigen - oder nunja vielleicht nicht verteidigen aber zumindest hochhalten.

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    1. Vielleicht hofft die Union ja auch, dass Gras über die Sache wächst und man im Herbst leise, leise so tun kann, als sei das Ganze nie auf der Agenda gestanden.

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  2. Die Behauptung, dass sich nur für die gleichgeschlechtlichen Paare selbst etwas ändere, ist sowieso schon allein deswegen nicht wahr, weil bekanntlich der einzige rechtliche Unterschied zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft (der begriffliche Unterschied ist natürlich auch noch bedeutend!) darin besteht, ob man Adoptionsrecht hat oder nicht. Für eventuell in Zukunft von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptierte Kinder, die bei unveränderter Rechtslage zu einem verschiedengeschlechtlichen Paar gekommen wären, ändert sich also sehr wohl auch etwas - und Kinder sollten Vater und Mutter haben. Überhaupt, wenn man dann, wenn es erst einmal die "Ehe für alle" gibt, vielleicht noch (was nicht unwahrscheinlich ist) eine Art grundsätzliches Recht auf Kinder für homosexuelle Paare haben will... dann ist es auch bis zur Legalisierung der Leihmutterschaft nicht mehr so weit. Und wieso die abzulehnen ist, muss ich hier wohl nicht mehr weiter ausführen.

    - Crescentia.

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  3. Ich halte die "Ehe für alle" für völlig verzichtbar - einfach wegen der Dammbruchfunktion. Jetzt sind homosexuelle Männer diskriminiert, wenn sie nicht Männer heiraten dürfen. Nächstes Jahr fühlen sich dann unsere muslimischen Mitbürger diskriminiert, wenn sie nicht Leila, Aysha und Hülya zum Altar führen dürfen. 2020 möchte dann jemand mit seinem Meerschweinchen eine innigere Verbindung eingehen und so weiter und so fort.
    Momentan stört mich aber auch ganz besonders, dass dieses Minderheitenprogramm von den Medien hochgejubelt wird, als hätten bisher ungefähr 20 Millionen derer, die schon länger hier sind, im Gefängnis schmachtend einen rosa Wimpel tragen müssen.
    Statt dessen wäre es möglicherweise sinnvoll, sich darauf zu besinnen, dass das a) nur kleinste Grüppchen betrifft einerseits und dass es wesentlich wichtiger wäre, sich mal drängenden Fragen zuzuwenden (Globalisierung, Digiatlisierung der Arbeitswelt, Migrationskrise = betreffen ALLE).

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    1. Es ist übrigens sehr interessant, die damals so vorgebrachten Argumente von wegen Gefängnis zu lesen (der rosa Wimpel stellt dann eben die Fortsetzung desselben zur Nazizeit mit Nazimethoden dar)...

      Da hieß es mehr oder weniger: "Wenn man die Homosexualität nicht mit Gefängnis bestraft, kommt die Ehe für alle." kontra "es mag eine Sünde sein, der Staat soll das nicht bestrafen, weil es privat bleibt und die öffentliche Ordnung nicht stört; malen Sie nicht den Teufel an die Wand, gleichgeschlechtliche Ehen wären ja absurd".

      Just saying.

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      Ansonsten würde ich allerdings widersprechen. Die Entscheidung betraf ein *elementar* wichtiges Thema. Und *wäre* die alte Praxis wirklich so ungerecht diskriminierend gewesen, wäre nebenbei bemerkt das Christentum wirklich ein unterdrückerischer Aberglaube pp, dann *wäre* das durchaus als genau der große Sieg zu feiern, als der er jetzt gefeiert wird.

      Nun aber *ist* das nicht so, und deswegen handelt es sich nicht um einen großen Sieg, sondern um eine große Niederlage. So oder so gibt es allerdings am Adjektiv "groß" keinen Zweifel, ganz sicher im Vergleich mit derart vergleichsweisen Kleinigkeiten wie der Digitalisierung der Arbeitswelt oder den fluchtbedingten Organisationsproblemen.

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    2. Die alte Praxis war überhaupt nicht ungerecht diskriminierend, ich verstehe schlicht die Argumentation interessierter Kreise nicht, dass es diskriminierend ist, bestimmte Vertragsformen (und das ist die staatliche Ehe letztlich) auf bestimmte Personenkreise zu beschränken. Es ist ja für einen 60jährigen auch nicht diskriminierend, wenn er sich nicht für den Kindergarten anmelden darf. Andere Zielgruppe. Homosexuelle Paare waren mit der Eingetragenen Partnerschaft weitestgehend heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt.
      Und ich halte das trotzdem für ein Peanuts-Thema. Die Ehe ist ein staatlicher Vertrag, weit entfernt von den Konnotationen, die die Ehe im Katholizismus hat. Sie ist nicht unauflöslich, sie ist nicht der einzige Rahmen, in dem Kinder gezeugt werden können, sie ist nicht vom Ruch besonderer Heiligkeit umgeben. Für die meisten dient die Ehe 1. der Ausrichtung einer hübschen Hochzeit und 2. der gegenseitigen Absicherung. Wenn die Kirche die Ehe plötzlich für "alle" öffnen würde, dann würde sie vieles von dem, wofür sie steht, verraten. Der Staat verrät gar nichts. Er verhält sich nur furchtbar dumm, wie so oft.

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    3. @ Imrahil:

      Was allerdings das Argument angeht, dass das, was nicht (ob jetzt mit Gefängnis oder anderen vom Staat verhängten Strafen) bestraft würde, bald auch gesellschaftlich anerkannt und institutionell abgesichert sein würde, das stimmt so an sich nicht. Jahrhundertelang waren hierzulande gewöhnliche heterosexuelle nichteheliche Verhältnisse nicht strafbar - als sündhaft galten sie trotzdem. Nicht mal Ehebruch war strafbar (wobei es da wohl auch Ausnahmen gab, v. a. bei den Protestanten der Frühen Neuzeit, s. z. B. "The Scarlet Letter" (wobei ich auch wieder keine Ahnung habe, ob so was Fälle für die Kirchendisziplin oder die weltliche Gerichtsbarkeit waren), ich habe auch mal gelesen, dass in Schweden Ehebruch noch bis ins 20. Jahrhundert strafbar war; aber das war jedenfalls nicht allgemein so). Normale heterosexuelle Sünden wurden im Allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt und waren trotzdem gesellschaftlich nicht gern gesehen, und das über einen langen Zeitraum hinweg.

      Dass es bei der Homosexualität trotzdem so war, dass es eine kontinuierliche Entwicklung von der Abschaffung der Strafbarkeit zur Toleranz zur Lebenspartnerschaft zur "Akzeptanz" zur "Ehe" gab, liegt nicht einfach an der Tatsache an sich, dass homosexuelle Handlungen irgendwann legal waren. Da muss man den Effekt anschauen, den es hat, etwas plötzlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, was vorher immer drin war. Wenn homosexuelle Handlungen nie strafbar, aber immer gesellschaftlich verpönt gewesen wären, wäre die Situation ganz anders gewesen. So hatte eine Gesetzesänderung natürlich eine Signalwirkung: So schlimm kann das ja also auch moralisch gesehen nicht sein. Dasselbe wäre der Fall, wenn man jetzt den Inzest legalisieren würde.

      Dazu kommt, dass das Argument "es mag eine Sünde sein, der Staat soll das nicht bestrafen", das du als Beispiel bringst, ein bisschen wie eins dieser Argumente klingt, mit denen die Leute, die sie vorbringen, na ja, nicht direkt unehrlich sind, aber, sagen wir mal, dem Gegner auf halber Strecke entgegenkommen, oder ihn, im Pastoralsprech, da abholen, wo er steht. "Ihr Katholiken mögt finden (wir tun das nicht), dass das eine Sünde ist, aber selbst aus eurer Sicht muss es deshalb doch nicht vom Staat bestraft werden." Ebenso, wenn heute ein überzeugter Katholik praktisch so argumentiert: "Ihr mögt finden (wir tun das nicht), dass homosexuelle Partnerschaften ganz toll sind und rechtlich abgesichert werden sollten. Schön und gut, aber ihr habt doch schon die eingetragene Lebenspartnerschaft, das muss doch selbst aus eurer Sicht reichen, gönnt der Ehe wegen ihrer offensichtlichen Vorteile (Entstehung von Kindern möglich) doch noch ein paar Vorrechte.“ Ich meine, Leute, die in den 60ern oder so für die Streichung von § 175 argumentierten, taten das doch eher nicht aus Erwägungen über die Grenzen der Staatsgewalt im Allgemeinen, sondern weil sie konkret Homosexualität für etwas eigentlich Natürliches und jedenfalls nicht Sündhaftes hielten. (Hier mag ich mich vielleicht bei manchen auch irren, vielleicht kenne ich die Argumente und unterschiedlichen Positionen von damals nicht gut genug.)
      Und natürlich läuft das *alles* ja nicht nur oder auch bloß vorrangig über die Gesetzgebung, sondern bevor die Gesetzgebung nachziehen kann, muss erst mal Überzeugungsarbeit in der Gesellschaft geleistet werden. Gesellschaftliche Veränderungen können auch ohne oder mit nur sehr wenigen rechtlichen Änderungen einhergehen (siehe wieder die Anerkennung normaler unehelicher heterosexueller Partnerschaften; okay, wir hatten den Kuppeleiparagraphen, aber das war auch schon alles).

      - Crescentia.

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    4. PS: Ach ja, und zum Thema: „Und *wäre* die alte Praxis wirklich so ungerecht diskriminierend gewesen, wäre nebenbei bemerkt das Christentum wirklich ein unterdrückerischer Aberglaube pp“: Es muss ja nicht so sein – ich spreche jetzt ganz allgemein – , dass irgendeine alte europäische Rechtstradition oder gesellschaftliche Praxis das ganze Christentum an sich repräsentiert...

      - Crescentia.

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    5. >> Was allerdings das Argument angeht, dass das, was nicht (ob jetzt mit Gefängnis oder anderen vom Staat verhängten Strafen) bestraft würde, bald auch gesellschaftlich anerkannt und institutionell abgesichert sein würde,

      Das Argument habe ich nicht vorgebracht.

      Ich habe nur darauf hingewiesen, daß es in den Sechzigern (zumindest sinngemäß) so vorgebracht wurde. Das ist angesichts der späteren Entwicklung durchaus interessant; man stelle sich einen Adenauer vor, der Ollenhauer oder wer auch immer da die Gegenposition vertreten hat, ein "Hab ich euch doch gesagt" entgegenhält.

      Etwas direkt aussagen wollte ich damit gar nicht.

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  4. PPS: Zu den Zeiten, als man als Homosexueller noch ins Gefängnis kam, gab es wirklich schon Leute, die eine staatlich anerkannte Ehe für Homosexuelle vorausgesehen haben? Das hätte ich jetzt auch nicht erwartet.

    - Crescentia.

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    1. Nicht direkt. Das Zitat, das ich im Kopf hatte, allerdings vorher nicht noch einmal nachgeprüft hatte und in Kenntnis der späteren Entwicklung ein wenig (ich würde sagen: der Intention derer, die das damals sagten, durchaus entsprechend) erweitert habe, ging ungefähr so:

      "Dann würden die Homosexuellen ihre Mitmenschen durch das Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen belästigen." [nur, denn mehr haben auch sie sich nicht vorgestellt]

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  5. Der Begriff "Zivilisationsbruch" scheint mir doch weit hergeholt. Die Zivilehe - um die es hier alleine geht - gibt es in Deutschland erst seit 150 Jahren - und sie ist völlig zu unterscheiden von der sakramentalen Ehe, die - wie es der Name schon sagt von und vor Gott geschlossen wird. Die sakramentale Ehe hat daher auch als Schutzobjekt in einer sekularen Verfassung nichts verloren. Selbstverständlich haben Religionsgemeinschaften das Recht dazu gleichgeschlechtlichen Paaren eine Eheschließung zu verweigern (wobei die katholische Kirche ja grundsätzlich auch gegen eingetragene Partnerschaften ist). Es ist aber nicht Aufgabe und Recht der Glaubensgemeinschaften dem säkularen Staat vorzuschreiben was er fördern darf und was nicht. Tatsache ist, dass stabile Partnerbeziehungen - egal ob heterosexuell oder nicht und egal ob "offen für die Weitergabe des Lebens" oder nicht für den Staat an sich wertvoll sind. Deshalb hat der Staat - repräsentiert durch den Bundestag - auch das Recht Institute zu fördern, die dazu geeignet sind Zweier-Beziehungen zwischen erwachsenen Menschen Stabilität und Rechtssicherheit zu geben. Ob darauf Kinder entstehen können oder nicht ist dabei mal primär nicht relevant.

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    1. Dazu gäbe es eine Menge zu sagen, aber ich konzentriere mich mal auf *einen* Aspekt:

      Dass auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften Elemente aufweisen, die staatlicherseits förderungswürdig sind, bestreite ich nicht. Diesem Umstand trug allerdings das Rechtsinstitut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" bereits Rechnung.

      Dass es für den Staat "primär nicht relevant" sei, ob aus einer Beziehungsform, die er durch rechtliche und fiskalische Bevorzugung fördert, "Kinder entstehen können oder nicht", scheint mir hingegen eine etwas abenteuerliche Aussage. Kinder sind schließlich notwendig für das Fortbestehen des Gemeinwesens. Ich möchte behaupten: Dass Art. 6 GG Ehe und Familie dem "besonderen Schutz" des Staates unterstellt, hat ganz wesentlich damit zu tun, dass aus einer Ehe normalerweise Kinder hervorgehen.

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    2. Allerdings bevorzugt das monetan gültige Splittingverfahren für Ehepartner eben Ehepartner, auch die ohne Kinder. Ein deutlicheres Signal an die Öffentlichkeit wäre die Einführung des Familiensplittings, in der klar die Ehe mit Kindern bzw. die Partnerschaft mit Kindern als besonders förderungswürdig hervorgehoben würde.
      Momentan werden z. B. auch Konstruktionen wie kindelrose/r stinkreiche/r Mann/Frau mit vergnügt privatisierender/m Frau/Mann auf Kosten der Gemeinschaft gefördert. Muss jetzt nicht sein.

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    3. Nur ist es halt so:

      >>Die Zivilehe - um die es hier alleine geht - gibt es in Deutschland erst seit 150 Jahren - und sie ist völlig zu unterscheiden von der sakramentalen Ehe, die - wie es der Name schon sagt von und vor Gott geschlossen wird.

      Das stimmt so einfach nicht. Nicht *völlig*. Und diese Gegenüberstellung von "standesamtlich vs. sakramental" begegnet auch öfter in einem Mißverständnis (siehe unten).

      Bei der Einführung der Zivilehe vor ca. 150 Jahren handelte es sich erkennbar um den Versuch des Staates, *die Ehe* und ihr Eingehen unter seine Fittiche zu bekommen und selbständig zu regeln. Die Ehe - nicht irgendein neues Konstrukt.

      Und daß der Staat ein bißchen mit der bürgerlichen Ausgestaltung der Ehe zu tun hat und bei Nichtchristen (und Zulassung durch ihre eigene Konfession vorausgesetzt wohl auch bei Protestanten) diese sogar im Rahmen des göttlichen Gesetzes *tatsächlich* regeln kann, hat die Kirche immer anerkannt.

      Bei Katholiken scheitert das daran, daß auf diese und ihre Ehen die katholische Kirche die höheren Rechte hat: sie sind "formpflichtig", wie der Fachausdruck heißt, eine standesamtliche Ehe wäre bei ihnen ungültig; als ein ungültiger Eheschließungs*versuch* gilt es allerdings auch bei ihnen [zumindest wenn nicht erkennbar eine Vorbereitung auf die gültige Ehe]. Ein Katholik, der nur standesamtlich verheiratet war und neu heiraten will, muß seine standesamtliche Ehe erstmal (in einem allerdings vereinfachten Verfahren) kirchlich annullieren lassen. Und wenn beide Partner *nicht* formpflichtig sind, dann wird vor dem Standesamt eine gültige Ehe abgeschlossen.

      Sakramental nun ist die Ehe, wenn beide Ehepartner getauft sind. Von der Abschließungsweise hängt das überhaupt nicht ab. Wenn zwei Protestanten vor dem Standesamt heiraten, ist das eine sakramentale Ehe. Wenn ein Katholik eine Protestantin mit Dispens von der Formpflicht (oder eine Katholikin, bei dem diese Dispens nur schwerer zu bekommen ist) vor dem Standesamt heiratet, ist diese Ehe sakramental. Wenn dagegen ein Katholik eine Muslima heiratet, ist sie (nach herrschender Meinung) nicht sakramental, auch wenn sie in der Kirche stattfindet. Daß die Sakramentalität der Ehe mit der Eheschließungsform zu tun habe, ist ein Mißverständnis. Es ist bloß so, daß bei Katholiken eine rein standesamtliche Ehe gar keine gültige Ehe ist (weil eben die Form bei Strafe der Ungültigkeit vorgeschrieben ist) und *deswegen* auch nicht sakramental.

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    4. >>Momentan werden z. B. auch Konstruktionen wie kinderlose/r stinkreiche/r Mann/Frau mit vergnügt privatisierender/m Frau/Mann auf Kosten der Gemeinschaft gefördert. Muss jetzt nicht sein.

      Das Ehegattensplitting an und für sich keine Subvention, sondern lediglich die Umsetzung der ehelichen Gemeinschaft im Steuerrecht, bei der selbstverständlich beide Ehepartner gleichviel haben. Im übrigen könnte der hier fragliche stinkreiche Mann seiner Frau auch einen Arbeitsvertrag ausstellen und als Lohn die Hälfte seines Einkommens festsetzen...

      Übrigens: Wenn der Mann *wirklich* stinkreich ist, ja nicht einmal stinkreich, sondern einfach nur reich*, dann beschränkt sich das Ehegattensplitting im wesentlichen (von der Reichensteuer abgesehen) darauf, zweimal den Steuerfreibetrag zum höchsten Steuersatz zu bekommen. Denn dann muß auch die Frau, der ja die Hälfte des Einkommens des Mannes angerechnet wird, Spitzensteuersatz zahlen.

      [* ab der doppelten Grenze für den Spitzensteuersatz, also ab einem Jahreseinkommen von ca. 110000 €]

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