Dienstag, 26. Juni 2018

Gelegen oder ungelegen


Am 25. Mai fand in Irland ein Referendum über die Aufhebung des bisher in der dortigen Verfassung verankerten generellen Verbots von Abtreibung statt. Wenige Tage zuvor war in dem weit überwiegend katholischen Land, wie überall in der westlichen Christenheit, Pfingsten gefeiert worden, und in einigen Pfarreien war dies der Termin für die Feier der Erstkommunion. In einer Kirche, in der dies der Fall war, kam es zu einem Eklat, als der Pfarrer die Predigt dazu nutzte, mit Blick auf das bevorstehende Referendum die Position der katholischen Kirche zu Wert und Würde des ungeborenen Lebens in Erinnerung zu rufen. Mehrere Eltern von Kommunionkindern verließen unter Protest den Gottesdienst, und im Nachhinein hagelte es Beschwerden über den Priester, der es gewagt hatte, den Familien, die sich auf eine schöne Erstkommunionfeier gefreut hatten, derart den Tag zu verderben.
Dies mag ein drastisches Beispiel für eine Haltung sein, die die Sakramente der Kirche lediglich als Dienstleistungen in Anspruch nimmt und dabei nicht wahrhaben will, dass die Zugehörigkeit zur Kirche auch eine grundsätzliche Zustimmung zu ihren Lehren verlangt. Ein Einzelfall ist das jedoch nicht. Erst kürzlich erregte Papst Franziskus Aufsehen, als er bei einer Ansprache vor Vertretern italienischer Familienverbände die Tötung behinderter Kinder im Mutterleib mit scharfen Worten tadelte und diese Praxis mit den Euthanasie-Morden des Nazi-Regimes verglich. In derselben Ansprache betonte er auch, nur die Ehe zwischen Mann und Frau könne eine Familie „nach dem Bilde Gottes“ begründen – was von vielen als Affront gegen homosexuelle Paare aufgefasst wurde. An sich könnte man meinen, diese Äußerungen seien – einmal abgesehen davon, dass Vergleiche mit dem Nationalsozialismus hierzulande stets ein gewisses Empörungspotential haben – von geringem Neuigkeitswert: Was die katholische Kirche über Abtreibung, aber auch über Sexualität, Ehe und Familie lehrt, kann schließlich jeder im Katechismus nachlesen, und auch ein Papst könnte diese Lehren nicht nach eigenem Gutdünken ändern – selbst wenn er es wollte. Zudem hat Papst Franziskus, bei all seiner Vorliebe für unkonventionelles Auftreten und eigenwillige Akzentsetzungen, stets betont, dass er sich in Hinblick auf Fragen der Glaubens- und Sittenlehre als „treuen Sohn der Kirche“ betrachtet. Dennoch lautete der Tenor der öffentlichen Reaktionen auf diese Ansprache: Man sei enttäuscht von diesem Papst, man habe ihn für „liberaler“ und „fortschrittlicher“ gehalten.
Zweifellos geht diese Verwirrung zu einem nicht geringen Teil auf das Konto der Medien, die Papst Franziskus in ihrer Berichterstattung nur allzu gern gegen seine Vorgänger kontrastiert und als „zeitgemäßen“ Neuerer dargestellt haben. Aber daran, dass ein solches Narrativ überhaupt verfangen konnte – und zwar auch unter Katholiken –, ist auch die Kirche selbst nicht unschuldig. Die mehr oder weniger explizite Annahme, bestimmte als unzeitgemäß empfundene Lehren der Kirche seien nicht mehr gültig oder man müsse sie zumindest nicht so ganz ernst nehmen, kann sich im Grunde nur dann ausbreiten, wenn Repräsentanten der Kirche, auf allen Ebenen bis hinunter zur kleinen Ortspfarrei, davor zurückschrecken, sich zu diesen Lehren zu bekennen und sie den Gläubigen zu vermitteln.
Dies betrifft nicht allein Lehren zum Thema Sexualität, aber diese doch in besonderem Maße. Die Gründe dafür sind unschwer einzusehen: Wie wohl kein anderes Thema berührt es in seinen unterschiedlichen Aspekten jeden einzelnen Menschen auf einer zutiefst persönlichen Ebene und ist damit in außerordentlichem Maße emotional aufgeladen; und wohl bei keinem anderen Thema haben sich die gesellschaftlich vorherrschenden Ansichten in den letzten Jahrzehnten so rapide und so entscheidend von der kirchlichen Lehre entfernt. Somit stellt sich einem klaren und unerschrockenen Bekenntnis zu den Aussagen des Katechismus in diesem Bereich ein doppeltes Hindernis entgegen: Die Scheu, anderen Menschen in intimste Bereiche ihres Privatlebens hineinzureden, verbindet sich mit der Angst, für „rückständig“ gehalten zu werden. 

Öffentliche Hinrichtung katholischer Priester und Laien in Bydgoszcz, Polen, 9. September 1939
(Bildquelle hier, gemeinfrei) 

Gerade der letztere Aspekt hat auf höheren Ebenen der kirchlichen Verwaltungsstruktur auch eine strategische Bedeutung. Scharen von Pastoraltheologen, Religionssoziologen und Kommunikationsberatern arbeiten daran, der Kirche ein modernes, weltoffenes und tolerantesImage auf den Leib zu schneidern, weil das die Eigenschaften sind, die die gesellschaftlich tonangebenden Milieus besonders schätzen. Eine Sexualmoral, die weithin in dem Ruf steht, restriktiv, veraltet und obendrein diskriminierend zu sein, passt da herzlich schlecht ins Bild. Der naheliegend scheinende Ausweg besteht darin, diesemschwierigen Thema auszuweichen, Lehraussagen zu verwässern, zurelativieren, ihre Bedeutung herunterzuspielen und sich umso mehr auf Themen zu konzentrieren, bei denen die Kirche auf höhere Zustimmungswerte rechnen darf – insbesondere solche aus dem Bereich der sozialen Gerechtigkeit.
Aber das ist keine Lösung. Der Auftrag der Kirche besteht schließlich nicht darin, den Menschen nur das zu sagen, was sie hören wollen. Nicht selten ist gerade die Botschaft, die die Menschen nicht hören wollen, diejenige, derer sie am dringendsten bedürfen. Die Altphilologin Sarah Ruden betont in ihrem Buch „Paulus unter den Heiden“, die Menschen der Antike hätten die christlichen Lehren über Körper, Geschlecht und Sexualität als befreiend erlebt. Diese Wirkung könnten diese Lehren auch heute noch oder heute wieder haben – in einer Gesellschaft, in der sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Prostitution, Pornographiesucht, Narzissmus, Bindungsangst, dysfunktionale Beziehungen und zerbrochene Familien zur Normalität gehören und eine tiefgreifende Verwirrung über sexuelle Identitäten auf dem Vormarsch ist. Damit die christliche Botschaft aber eine solche befreiende Wirkung entfalten kann, ist es notwendig, dass ihre Lehren zum Thema Sexualität nicht als restriktive Verbotsmoral kommuniziert werden, sondern als ein positiver Wert. Was die kirchliche Sicht auf die Sexualität des Menschen von der vorherrschenden weltlichen Sicht unterscheidet, sind nicht Einzelfragen über moralisch richtiges Verhalten, sondern es ist eine grundlegend andere Anthropologie; einfacher ausgedrückt: ein grundlegend anderes Verständnis davon, was der Mensch ist und wozu er auf der Welt ist. Nachdem unserer Gesellschaft jahrzehntelang das Credo der sogenannten sexuellen Revolution gepredigt worden ist, demzufolge Sex eine Angelegenheit der Selbstverwirklichung des autonomen Individuums sei, steht die Kirche vor der Herausforderung, den Menschen zu zeigen, dass die christliche Botschaft ihnen etwas Besseres bieten kann als das.
Das stärkste und glaubwürdigste Zeugnis für den Reichtum und die Schönheit der kirchlichen Lehre über Geschlechtlichkeit, Ehe und Familie stellen ohne Zweifel Familien dar, die authentisch und mit Freude gemäß dieser Lehre leben und sich nicht scheuen, sich offen dazu zu bekennen. Aber solche Familien fallen nicht vom Himmel. In einer Gesellschaft, in der die vermeintlichen „Errungenschaften“ der sexuellen Revolution geradezu im Rang eines weltlichen Dogmas stehen, hat die Kirche als ganze eine Verantwortung, besonders jungen Menschen – aber nicht nur diesen – Orientierung zu bieten. Diese Verantwortung betrifft nicht allein Bischöfe, Priester und hauptamtliche Katecheten, sondern jeden einzelnen von uns. Die christliche Anthropologie und die darin wurzelnden Lehren über die Komplementarität der Geschlechter, über Keuschheit und über die Weitergabe des Lebens gehören in die Firmkatechese, in die Ehevorbereitung und auch in die sonntägliche Predigt, aber sie müssen auch und vor allem im Alltag vorgelebt werden. Wir brauchen Christen, denen es nicht peinlich ist, sich auch und gerade da zu den Lehren der Kirche zu bekennen, wo diese Lehren unpopulär sind und auf Unverständnis stoßen.

17 Kommentare:

  1. >>im Nachhinein hagelte es Beschwerden

    Bedauerlicherweise muß ich nicht den Rauslaufenden, wohl aber den Beschwerern Recht geben - wenn nicht der Pfarrer eine sehr gelungene Überleitung gefunden und sich zum Thema Abtreibung dann kurz gefaßt hat.

    Es gibt eine Zeit zum Feiern, und es gibt eine Zeit für den Kulturkampf. Bei der Firmung, wo aus den Burschen und Mädels Streiter Christi werden sollen, können wir über letzteres reden, aber ein Erstkommunionkind (und seine Familie) hat *tatsächlich* ein Recht auf eine schöne Feier, auch der Würde des Altarssakraments wegen, und zwar unabhängig davon, ob diese Motivation den betreffenden Eltern präsent ist.

    (Den Kindern *ist* sie es - wenn nicht, ist nicht die Dienstleistungsmentalität der Kinder, sondern die mangelnde "Dienstleistungs"-Qualität ihrer Lehrer verantwortlich. Wobei zu den Lehrern auch die Kommunionmütter gehören. Daß die deutsche Kirche, romantisch wie sie ist, natürlich auf die Schnapsidee kommen muß, den Zauber der "Unverbildeten", die keine Ausbildung dafür haben und wohl auch nicht haben dürfen, in die Kommunionvorbereitung einzuspannen, ist bedauerlich, hätte man aber voraussehen können. Aber ich schweife ab.)

    Ferner ist es auch in den Anliegen des Lebensschutzes erforderlich, die Gutwilligen ebensowenig durch aufdringliche Monothematik, die nicht einmal vor einer Erstkommunion halt macht, zu vergraulen wie auch nicht durch Vermengen des Anliegens mit, sagen wir, Ausflügen in den rassistischen Graubereich.

    Der Pfarrer hätte - wenn er schon die Erstkommunion an Pfingsten ansetzen muß - darüber auch am Sonntag *davor* predigen können (mit einem Schlenker vom hohepriesterlichen Gebet zur Einigkeit der Kirche im Kampf unter anderen für, etc.). Das Referendum kam schließlich nicht aus heiterem Himmel.

    Davon abgesehen ist Pfingsten meines Erachtens eh als Kommunionsonntag ungeeignet. Der klassische Kommunionsonntag ist der Weiße Sonntag, und natürlich kann der nicht immer genommen werden, damit die Wirtschaften nicht überlastet werden und weil vorher Ferien sind, aber man wird doch wohl die ganzen Erstkommunionen noch vor Pfingsten abfrühstücken können? An Pfingsten hat man genug eigenen Festinhalt, meines Erachtens. Zumal Pfingsten vor allem an zwei Sakramente denken läßt, Taufe und Firmung, vielleicht in der Reihenfolge: Firmung und Taufe. Da muß im Gottesdienst bzw. in der Predigt entweder Pfingsten oder die Erstkommunion unter den Tisch fallen, und beides ist nicht gut.

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    1. Zu meiner Frage:

      >>man wird doch wohl die ganzen Erstkommunionen noch vor Pfingsten abfrühstücken können?

      Wollte ich noch anmerken:

      Wenn zu viele Pfarreien im Pfarrverband sind, dann kann halt nicht jede eine *eigene* Erstkommunion haben.

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  2. >>Zudem hat Papst Franziskus, bei all seiner Vorliebe für unkonventionelles Auftreten und eigenwillige Akzentsetzungen, stets betont, dass er sich in Hinblick auf Fragen der Glaubens- und Sittenlehre als „treuen Sohn der Kirche“ betrachtet.

    *Naja*.

    Bei der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene war das zweifellos nicht so. Sicher, das war vorher nicht mit der Eigenschaft der Unfehlbarkeit geregelt (und ist es auch jetzt nicht), aber unter "in Glaubens- und Sittenfragen immer ein treuer Sohn der Kirche" stellt man sich dennoch etwas anderes vor.

    Richtig ist freilich, daß Papst Franziskus, der *teilweise* das *ist*, was man so "fortschrittlich" nennt, in anderen Teilen tatsächlich Gott sei Dank auf der klassischen katholischen Linie fährt; und daß dazu die Themenbereiche Abtreibung, Homoehen oder auch die Existenz des Bösen und des Teufels gehören, müßte dem einsichtsvollen Betrachter von vornherein klar gewesen sein. Jetzt ja durchaus überraschend anscheinend auch die Interkommunionsfrage, wobei das noch nicht ganz sicher ist.

    (In kirchlichen *Verwaltungsfragen* ist er übrigens ein waschechter Traditionalist - wenn man hier Traditionalismus als "Vorrang des Primats vor irgendwelchen kollegialen Erwägungen" versteht - oder geht etwa im Fall Malteserorden noch über Tradis, die ja von ihrer ganzen Art her dazu neigen, vor einem "souveränen Völkerrechtssubjekt" einen gewissen Respekt haben, hinaus. Ebenso ist er in Laudato sii teilweise zur Nicht-Depositium-Tradition der katholischen Technologieskepsis zurückgekehrt, die man bei den Nachkonzilspäpsten so nicht gehört hatte.)

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  3. Zum eigentlichen Thema:

    Nun ja, ich weiß ja nicht und meine das nicht einmal (was schon eine Ausnahme darstellt)... aber vermutlich macht man mit einer restriktiven Verbotsmoral, oder besser mit einer nicht allzu restriktiven Verbotsmoral (aus *unserer* Sicht; eine hochgradig restriktive aus weltlicher Sicht), die von dem positiven Wert hin und wieder mal in der Begründung anführt ("macht das, weil es euch der Herrgott befiehlt und fragt nicht weiter" ist selbstverständlich weder eine heute Zugkraft besitzende noch im letzten, wo es im Naturrecht geht, eine eigentlich katholische Lösung), noch am wenigsten falsch heutzutage. (Begründung folgt noch.)

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  4. Ich nehme mal stark an, dass kein Kind die Feier vorzeitig verlassen hat. Zumindest nicht freiwillig. Was die Kinder lernen ist folgendes: Wenn es Papa oder Mama nicht passt, welches Thema in der Predigt vorkommt, verlassen sie die Kirche und nehmen die Kinder gleich mit. Das kann auch an einem "normalen" Sonntag sein, dort allerdings findet man, zumindest hierzulande, weder entsprechende Predigten noch die Familien mit Kindern. Ich bin noch in den Zeiten zur Kommunion gegangen, als es mitnichten ein Recht auf eine Feier gab, sondern eine heilige Pflicht den Glauben ernst zu nehmen. Heutzutage undenkbar. Der Christ hat streng genommen kein Recht auf ein Sakrament und somit auch kein Recht auf eine entsprechenden Feier. Das kann zum Rauslaufen sein, aber das nimmt der Herr in Kauf, sogar mit der Aufforderung dann doch selber zu gehen.

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    1. Can 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.

      => Der Christ hat sehr wohl ein Recht auf die Sakramente.

      (Anmerkung: Die *Weihe* ist hier der Natur der Sache entsprechend nicht gemeint; hier findet nämlich eine Auswahl durch die kirchliche Hierarchie statt; ein *Recht* hat hier nur - aber immerhin - der als Priesteranwärter zum Diakon geweihte, nämlich grundsätzlich auch noch die Priesterweihe zu empfangen, siehe can. 1030.

      Alle anderen Sakramente aber sehr wohl. Auch die Ehe übrigens, was dem Wir-brauchen-euch-ja-nicht-zu-trauen-wenn-wir-nicht-wollen-Argument bei der Frage verbindlicher Vorbereitungskurse enge Grenzen setzt. Aber das ist eine andere Debatte.)

      Übrigens sehe ich recht wenig, was eine heilige Pflicht, den Glauben ernst zu nehmen, damit zu tun hat, daß an Pfingsten im Erstkommunionsgottesdienst unbedingt eine Predigt zum Thema Lebensschutz gehalten werden muß. Alles zu seiner Zeit.

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  5. "Der Christ hat sehr wohl ein Recht auf die Sakramente."

    wenn er in rechter Weise disponiert ist. Wenn man das ist, dürfte eine Predigt über den fehlenden Lebensschutz in der Gesellschaft kein Problem sein. Das sollte ein Familienfest nicht verhageln. Im übrigen kann der Priester z.B. das Sakrament der Buße verweigern, wenn, ja wenn der Christ nicht in rechter Weise disponiert ist. Das Problem ist also etwas vielschichtiger.

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    1. 1. Ob Du's mir glaubst oder nicht, aber ich wollte primär auf Deine kategorische Aussage eingehen, der Christ habe kein Recht auf die Sakramente; daher mein: "doch, hat er".

      Im übrigen ist "in rechter Weise disponiert" keine Chiffre für "nein, der Christ hat *doch* kein Recht auf die Sakramente (weil der geistliche Amtsträger willkürlich entscheiden kann, ob das der Fall ist)" in einem Kanon, der das Gegenteil besagt. Ein Christ ist in rechter Weise disponiert, wenn er in keiner schweren Sünde ist, weiß, was er von dem Sakrament wissen muß, und es nicht in ausdrücklich unfrommer Absicht begehrt. Übrigens gehen andere Bestimmungen des Kirchenrechts und ihre standardmäßigen Auslegungen sogar noch weiter, und der Priester darf nicht einmal jemanden wegen einer heimlichen schweren Sünde, von der er zufällig weiß, abweisen.

      2. Tatsächlich ist "der Christ hat kein Recht" auf gar nichts usw., gesprochen mit einem Tonfall, als wäre Rechte haben oder gar in Anspruch nehmen so ungefähr der ultimative Sündenfall, ein geläufiges Schlagwort einer bestimmten Richtung des Christentums. Aber nur weil man unstrittig denselben Feind (die Progressisten) hat, sollte man nicht die Schlagwörter übernehmen.

      Das kommt nämlich aus einer religiös calvinistisch geprägten Gesellschaft (nämlich Amerika), und es steckt vermutlich ein Gottesbild dahinter, das Gott Willkür unterstellt und sich damit natürlich vom wahren Glauben entfernt. Insofern ist, auf seine Rechte zu pochen (es heißt hier dann auch immer "pochen", damit es schön rabiat klingt, nicht etwa "seine Rechte anmelden" oder so) so ziemlich das schlimmste, was man tun kann.

      Wir sind aber anderer Meinung, sowohl im Gottesbild - Gott läßt sich herab, uns zu *erklären*: "Die vom Haus Israel aber sagen: Der Weg des Herrn ist nicht richtig. Mein Weg soll nicht richtig sein, ihr vom Haus Israel? Sind es nicht vielmehr eure Wege, die nicht richtig sind?" (Ez 18, 29) - als auch in der Kirche. Wir, anders als die Protestanten, haben einen echten Klerus und stehen dazu; deswegen darf der Klerus bei uns nicht alles; er muß das tun, was Gott sagt und im Rahmen dessen auch das, was der Papst via Kirchenrecht anordnet. Dazu gehört eben, daß er seinen Mitchristen die Sakramente nicht verweigern darf.

      (wird fortgesetzt)

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    2. (Fortsetzung)

      3. Auf die Beichte bin ich nicht eingegangen, um das Thema zu verkomplizieren. Ein Mensch ist recht disponiert, das Bußsakrament zu empfangen, wenn er Sünden hat (schon vergebene oder noch nicht vergebene - im Zweifelsfall kann er eine alte Sünde wiederholen), diese bereut und einen Vorsatz (der ein sehr windiger sein *darf*, aber ein ehrlicher sein muß und nicht komplett geheuchelt sein darf) hat, die schwere Sünde in Zukunft zu meiden. Dann ist er recht disponiert, und ein Priester, der nicht *mit Sicherheit* weiß, daß das nicht der Fall ist, darf ihm die Absolution auch nicht verweigern. An und für sich auch nicht, wenn er Pater Pio heißt und ein Heiliger ist, woraus wir lernen, daß auch die Heiligen mal Fehler machen, bisweilen mit guter Absicht, aber ich schweife ab.

      Nun könnte man aus Joh 20,23 durchaus lesen, zumindest in oberflächlicher Lektüre - eine genauere, theologische, kenntnisreiche habe ich nicht angestellt - daß die Beichtväter auch einem tatsächlich reuigen Sünder in gewissen Fällen, Härtefällen etwa, die Absolution verweigern ("die Sünden behalten") könnten. Deswegen sagte ich, das kompliziert die Sache. Aber jedenfalls: der Papst ist ja der oberste Binder- und Löser und bestimmt, *wie* die Kirche im Rahmen der Vorgaben Christi ihre Gewalt einsetzt, und er hat das Kirchenrecht erlassen bzw. nicht abgeändert, wonach *jeder*, wenn es nur an Einsicht, Reue und einem gewissen Vorsatz nicht fehlt, die Absolution empfangen darf.

      4. "Christen haben kein Recht auf die Sakramente" klingt insofern wie "Deutsche haben kein Recht auf persönliche Freiheit", nur weil einige Deutsche tatsächlich in Gefängnisse gesperrt werden. Denn es ist ein Sonderfall, wenn einem mangels Disposition oder aus rechtlichen Hindernissen ein Sakrament verweigert wird trotz Recht auf die Sakramente; und es ist ein Sonderfall, wenn einer wegen eines Verbrechens oder Vergehens mit einer Gefängnisstrafe bestraft wird trotz Freiheitsrecht.

      5. Um nun doch auf den konkreten Fall einzugehen: a) Ein Dispositionsmangel bei den *Eltern* begründet keinen Dispositionsmangel beim *Kind*; jeder ist nur für seine eigenen Fehler zur Verantwortung zu ziehen. Und b) *kann* es theoretisch auch gute Gründe geben, wie gesagt, warum ein Katholik finden darf, daß an einem Pfingstfest mit Erstkommunion eine Anklage an die Welt da draußen eher unpassend ist.

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    3. Danke für die ausführliche Antwort (was anderes erwarte ich hier auch nicht....;-)) Als theologischer Laie der ich nun mal bin, sehe ich die Sakramente eher als ein Geschenk (der Gnade) und weniger als wie eine "Rechtssache" im weltlichen Sinn wohlgemerkt. Ein Geschenk sollte man annehmen, ein Recht darauf hat man allerdings nicht. Soweit meine zugegeben "naive" Sicht auf die Dinge.

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  6. Ja, aber ein Geschenk *Gottes*.

    Wenn auf einem Kindergeburtstag die Mutter[*] des Gastgebers einen großen Kuchen backt, dann ist das gewissermaßen ein Geschenk an die Partygesellschaft. Niemand hat ein Recht darauf, auf einen Kuchen eingeladen zu werden - und auf einen so großen und wohlschmeckenden (wie in der Annahme) schon gleich gar nicht.

    Aber wenn das Geschenk einmal gemacht ist, hat jeder ein Recht auf seinen gerechten Anteil vom Kuchen (das ist nicht unbedingt der *gleiche* Anteil, wird es aber in diesem Beispielsfall zufällig regelmäßig sein) Was dann *nicht* geht, ist, daß die drei besten Freunde des Geburtstagskindes den ganzen Kuchen irgendwie nach Laune austeilen und dann sagen, beschwert auch nicht, ihr habt eh kein Recht darauf. Das dürfte wenn überhaupt die Mutter; und die tut es nicht.

    [* Ich dachte zuerst an eine Party unter Erwachsenen, wo ich einen Salat mitnehme, aber das beruht zu sehr auf Gegenseitigkeit, als daß man das Thema "Geschenk" deutlich erörtern könnte.]

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  7. Wobei der Einladende bestimmt, wer eingeladen ist und wer nicht. Nach der "Logik" Gottes sind viele berufen, aber nur wenige auserwählt. "Freund, wie bist du nur hier herein gekommen?" Und zu seinen Dienern: "Packt ihn und werft ihn hinaus in die äußerste Finsternis, dort wird er heulen und mit den Zähnen knirschen!"

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    1. Das Sich-gegenseitig-Bibelverse-an-den-Kopf-Werfen mag ich als Diskussionsstil nicht besonders, aber sei's drum.

      In dem Fall wird der Betreffende hinausgeworfen, weil er kein Hochzeitsgewand anhat (obwohl er sich eins hätte ausleihen können). Gott gibt nämlich tatsächlich *jedem* die Gnade, die er brauchen würde, um gerettet zu werden, auch wenn er das nicht müßte. Die, die "berufen aber nicht auserwählt" sind (wenn mit dem Ausdruck *überhaupt* die ewige Seligkeit as opposed to Verdammnis gemeint ist, mE nicht ganz klar), sind ergo nur die, die dieselbe zurückweisen.

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    2. Ich habe nur die Bibel um wenigsten einigermaßen argumentieren zu können. Da ich in unserer Gemeinde und in den Gemeinden der Nachbarschaft seid Jahrzehnten keine Glaubensgespräche mehr vorfinde, es sei denn die Bibel wird historisch, exegetisch auseinander genommen, muss ich meinem luftleeren Raum mit einigem Sauerstoff füllen. Solange man mich hier kommentieren lässt.......möge man mir die Zitate aus der Bibel nachsehen. Wo wir gerade dabei sind: Woher stammt die Erkenntnis, dass der schlecht gekleidete Herr im Gleichnis, sich ein Hochzeitsgewand hätte ausleihen können? Danke für die Geduld.

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    3. Ich habe mal irgendwo gelesen - bei Klaus Berger, glaube ich - dass es allgemein üblich war, dass eine Dorfgemeinde Festgewänder besaß, von denen jeder sich zu solchen Anlässen eins ausleihen konnte. Sorry für die nicht gerade präzise Quellenangabe!

      Ich finde, es ist sehr wichtig, dass wir schauen, was genau die Bibel meint - ich meine, dafür haben wir ja auch noch andere Ressourcen wie den Katechismus der Katholischen Kirche http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM

      - Crescentia.

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  8. Späte Antwort:

    Tja, ich habe nichts gegen *Argumente* aus der Bibel. Es ist dabei nicht unbedingt nötig, aber meistens erkennt man sie daran, daß dabei der Bibelvers zwischen einem "denn die Schrift sagt" (aut idem) und "und das heißt also... weil ..." (sinngemäß) steht.

    Eher weniger mag ich, wenn man irgendwie einen Bibelvers "raushaut", daß der Diskussionsgegner meinen soll, er habe etwas Unfrommes gesagt, weil das, was er gesagt hat, in eine andere Richtung zu gehen *scheint*, *ohne* das weiter zu begründen.

    In diesem Sinne:

    1. "Viele sind berufen, aber wenige auserwählt" kann unterschiedliche Grade der Berufung bedeuten und kann natürlich bedeuten, ob jemand seiner Berufung gerecht wird (included but not limited to die Berufung zum Himmel, wobei in diesem Fall die *vielen* Berufenen zweifellos *alle* Menschen, zumindest alle, die entweder als Kinder getauft werden oder den Vernunftgebraucht erreicht haben, gemeint sind). Was damit nicht gemeint ist, ist eine Zuteilung des allerheiligsten Altarssakraments nach Gutdünken des Verteilers - nicht einmal nach ehrlichem und erwogenen Gutdünken des Verteilers. Da kann der Bibelleser schlicht im Traum nicht daran denken.

    2. Freund, wie bist du nur hier herein gekommen?" Und zu seinen Dienern: "Packt ihn und werft ihn hinaus in die äußerste Finsternis, dort wird er heulen und mit den Zähnen knirschen!"

    Das ist bekanntlich der, der kein Hochzeitsgewand anhatte. Hochzeitsgewand ist entweder das Taufgewand (einschl. Begierdetaufe, wenn wir an den Himmel denken) oder die heiligmachende Gnade. Im übrigen sagt das Gleichnis eher das Gegenteil von dem, was Du damals zu intendieren scheintest, denn der Betreffende *kommt* ja herein und wird erst dann *auf ausdrücklichen Befehl des Herrn im Einzelfall* des Saales verwiesen (und in die Finsternis geworfen). Das impliziert, daß man sich dem Herrn nur im (bildlichen) "Hochzeitsgewand" nähern darf, aber es impliziert interessanterweise auch, daß die Diener anscheinend gerade *nicht* den Auftrag hatten, die Nichtträger von Hochzeitsgewänden schon am Einlaß auszusortieren, *bevor* der Herr selber interagiert.

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  9. Da mein Kommentar gestern zum eigentlichen Thema wohl leider verlorengegangen ist, hier noch mal in aller Kürze:

    >>Diese [befreiende] Wirkung könnten diese Lehren auch heute noch oder heute wieder haben –

    ja. Aber nur bei Bekehrten. Bei Unbekehrten ist mit der kirchlichen Sexualmoral kein Blumentopf zu gewinnen. Man kann nur hoffen, daß sich einer aus Liebe zu Christus, den er aus einem anderen Grund lieben gelernt hat, die Keuschheit *in Kauf nimmt*; gänzlich unvorstellbar ist, daß einer *wegen* der Forderung nach Keuschheit Christus lieben lernen sollte.

    Wenn man natürlich einmal bekehrt ist, klar, dann kann es sehr befreiend sein, sich der Liebe seines Ehepartners, wenn man einen hat, sicher sein zu können, sich dem Streß einer Affäre nicht aussetzen zu müssen und, wenn der Partner einen Verlassen soll, die hübsche Ausrede "ich darf ja gar nicht" zu haben, damit man sich nicht erneut den Strapazen des Heiratsmarktes aussetzen muß. Auch mit einem ungewollten Kind ist es vermutlich eine ziemliche Befreiung, sich *nicht* für oder gegen eine Abtreibung entscheiden zu müssen, weil diese Entscheidung Gott längst getroffen hat.

    Aber das alles eben nur, wenn man schon Christ ist. Bei etwas, was die Persönlichkeit derart mitnimmt wie die Sexualität und dabei auch noch ziemliche Lust bereitet (hab ich gehört), hört der andere erstmal nur "ich darf nicht das tun, was mir Spaß macht".

    Was übrigens keineswegs durch "als positiver Wert vermitteln" gelöst werden kann. Natürlich muß das in der Begründung auch irgendwo als positiver Wert dargelegt und vermittelt werden, aber glaubt irgendeiner ernsthaft, die Leute hätten gegen ein positiv formuliertes Gebot *weniger* einzuwenden als gegen das alte Verbot, wenn es im Endeffekt ebenfalls verbietet? Sie reden halt irgendwie daher, wie es gerade Mode ist.

    Und natürlich gibt es auch keine "restriktive Verbotsmoral", wenigstens nicht als Gegenbild zum "Vermitteln als positiver Wert", dann ist das nämlich geradezu ein Widerspruch in sich. Solange wir eine Verbotsmoral haben, gilt nämlich die Feststellung Chestertons (sinngemäß), daß es deswegen zehn Gebote gibt und die deswegen Verbote sind, weil es zehn Dinge gibt, die verboten sind, und hunderttausend, die erlaubt sind; gut, etwas mehr als zehn sind verboten, aber die Relationen stimmen.

    (Nebenbei kam mir gestern der Gedanke, daß der Grundgedanke der 1960er und 1970er, "wir wollen keine Verbote, lieber positiv formulierte Gebote!", außer daß er eigentlich ein kaschierter Protest gegen den *Inhalt* der Gebote ist, eigentlich etwas klassisch Protestantisches an sich hat. Denn das ist ja das Nette an einem Verbot: man kann es eventuell auch mal einhalten; und wenn das nicht klappt, dann kann man den konkreten Vorfall beichten. Für den Protestanten ist das natürlich ein No-go; *sein* Interesse ist, daß die Leute egal wie über ihre Sünden in Verzweiflung verfallen, um ihnen dann "von dir mit deiner verderbten Natur war ja auch nichts anderes zu erwarten" zu sagen und ihnen als vermeintlichen Rettungsanker den Fiduzialglauben hinzuwerfen. Ein Gebot, das im Zweifelsfall immer unerfüllbar bleibt, das aber von der betreffenden gläubigen Gesellschaft und vom Betroffenen selbst so behandelt wie bisher die Zehn Gebote, wäre insofern geradezu ein protestantischer Hauptgewinn.

    Denn man kann sagen "ich habe niemanden ermordet" und wenn wir nicht am biblischen Buchstaben hängen, sondern klassisch Auslegen, dann kann man vielleicht auch sagen "und seit der letzten Beichte auch keine Körperverletzung, keinen Rufmord, keine Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, usw. begangen." Formuliert man (wie es bei uns im Religionsunterricht der dritten Klasse hieß) "Du sollst das Leben schützen" (wofür die Lehrerin dann warb "da ist soviel mehr drin" - ist das bei Vorschriften jetzt neuerdings etwas Gutes?), wer könnte sich denn dann noch denken, daß er das (man ergänze: wirklich, man ergänze: aufs äußerste) auch tut?

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