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Samstag, 16. April 2016

Gluten und Kommunion

In einem Kommentar zu einem meiner neueren Blogartikel wurde mir unlängst der folgende Fall geschildert: 

"Meine Nichte war letzthin empört darüber, zu hören, dass ihre Tochter, die an einer schweren Zöliakie leidet, wohl nicht zur Kommunion gehen könne anlässlich der Erstkommunion des kleineren Bruders. Denn sie bekam etwa folgende Auskunft:
'In der römisch-katholischen Kirche muss die Hostie aus ungesäuertem Weizenbrot hergestellt werden. Abgeleitet wird dies aus dem biblischen Zeugnis, dass Jesus beim letzten Abendmahl wahrscheinlich Weizen- oder Gerstenbrot verwendet habe. Hostien, die demnach keinerlei Gluten enthalten (also kein Weizenmehl), gelten nach der römischen Glaubenskongregation als „ungültige Materie“ für die Eucharistie.'
Also unter 100ppm Gluten ist leider keine Transsubstantiation möglich. Was für ein Quatsch...
Auf Nachfrage wurde sie mit einem kaltschnäuzigen 'Dann hat sie halt ein bisschen Bauchweh' abgefertigt. Danach war sie mit der Kirche durch."  

Die Sache gab mir zu denken, nicht nur wegen des Ergebnisses, dass die betroffene Person infolge dieses Erlebnisses "mit der Kirche durch" war. Auch wenn es anscheinend recht verbreitet ist, über Lebensmittelunverträglichkeiten zu spotten, ist Zöliakie schließlich keine Lappalie, sondern kann zu schweren Darmschädigungen führen. Laut Schätzungen sind in Deutschland rund 0,2-0,4% der Bevölkerung von Zöliakie betroffen; geht man davon aus, dass hierzulande etwa 2,5 Millionen Katholiken regelmäßig die Heilige Messe besuchen, dann hieße das, dass allsonntäglich ca. 5.000 bis 10.000 Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Kommunion gehen können. Ist das tatsächlich so? 

Kompetente und differenzierte Antworten auf diese Frage erhielt ich wenige Tage später im Zuge einer Diskussion auf Facebook. Richtig ist, dass Hostien, um nach katholischem Verständnis als gültige Materie für das Sakrament der Eucharistie zu gelten, immer aus Weizenmehl bestehen müssen (vgl. die Instruktion Redemptionis Sacramentum, Nr. 48) und somit nicht völlig glutenfrei sein können. Sehr wohl gibt es jedoch glutenreduzierte Hostien, die nach Einschätzung medizinischer Fachleute auch für die meisten Menschen mit Zöliakie verträglich sein sollten; und diese Hostien werden auch von der Kirche als zulässig anerkannt. Es gibt dazu ein Rundschreiben der Glaubenskongregation vom 24.07.2003, für das der damalige Präfekt Kardinal Ratzinger verantwortlich zeichnet. Für diejenigen, die überhaupt kein Gluten vertragen, sieht das Schreiben die Möglichkeit vor, nur die Kelchkommunion zu empfangen (dasselbe Schreiben behandelt auch die Frage der Zulässigkeit von Traubensaft für die Kelchkommunion).  

Nun kann man vermutlich davon ausgehen, dass Kirchengemeinden, in denen nicht regelmäßig Personen mit Zöliakie zur Kommunion gehen (wollen), solche glutenreduzierten Hostien nicht unbedingt vorrätig haben, sondern sie auf Anfrage erst besorgen müssen. Es mag sein, dass es im oben geschilderten Fall am Willen dazu gemangelt hat - oder vielleicht auch am Wissen. In jedem Fall ist die Aussage "Dann hat sie halt ein bisschen Bauchweh" schlicht unsensibel und blöde. Selbstverständlich ist so etwas ärgerlich, und wenn es dazu führt, dass Menschen sich deshalb von der Kirche abwenden, ist es mehr als ärgerlich. Nicht umsonst wird im Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 29, unter den Dingen, die viele Menschen von der Kirche, vom Glauben und somit letztlich von Gott fernhalten, auch "schlechtes Beispiel der Gläubigen" aufgeführt. 

Gleichzeitig kann man sich natürlich fragen, ob es verhältnismäßig ist, wegen eines solchen Vorfalls gleich ganz und gar mit der Kirche zu brechen und somit quasi die Kirche als Ganze für die "Kaltschnäuzigkeit" einer einzelnen Person verantwortlich zu machen. Letztlich hat man es in der Kirche eben auch immer mit Menschen zu tun, die ihre Fehler und Unzulänglichkeiten haben, und das ist ja in gewissem Sinne auch gut so - denn würde die Kirche nur aus perfekten Heiligen bestehen, wie fände man selber als kleiner Sünder dann seinen Platz in ihr? -- Aber der geschilderte Fall wirft noch weitere Fragen auf. Anlass für den Konflikt war offenbar die Erstkommunion des kleinen Bruders des unter Zöliakie leidenden Mädchens. Wie war es denn bei ihrer eigenen Erstkommunion? Wurde die Zöliakie erst später diagnostiziert? Kann ja sein. Wie viele Jahre sind seitdem vergangen? Ist sie in der Zwischenzeit nie zur Kommunion gegangen, bei der Erstkommunion des kleinen Bruders wollte sie aber unbedingt? Weil's dazugehört? - Ich kenne die betreffenden Personen nicht und kann daher nur spekulieren. Allgemein gesprochen jedenfalls ist die Erstkommunion auch in solchen katholischen Familien, die ansonsten eher wenig "mit der Kirche am Hut" haben, oft ein Anlass für ein großes Familienfest. Papst Franziskus nennt in seinem kürzlich erschienenen Schreiben Amoris Laetitia, Nr. 230,  die Erstkommunion eines Kindes als eine jener Gelegenheiten, bei denen Ehepaare, die "nach der Hochzeit aus der christlichen Gemeinde verschwinden", wieder 'aufzutauchen' pflegen, und mahnt, dass solche Gelegenheiten "besser genutzt werden könnten", um diesen Familien "das Ideal der christlichen Ehe auf anziehende Weise erneut nahe[zu]bringen und sie mit Formen der Begleitung in Kontakt [zu] bringen". Das ist im vorliegenden Fall natürlich gründlich in die Hose gegangen, aber darauf wollte ich jetzt gar nicht hinaus. Sondern vielmehr darauf, dass es bei Erstkommunionfeiern vermutlich weithin als normal gilt, dass die Familie des Erstkommunionkindes ebenfalls zur Kommunion geht. Wenn es sich dabei um Familien handelt, die außerhalb solcher besonderer Anlässe keine oder kaum eine lebendige Glaubenspraxis haben, ist das allerdings nicht unbedingt eine gute Idee, denn ein vertieftes Verständnis des Sakraments der Eucharistie kann in solchen Fällen wohl nicht vorausgesetzt werden. Da besteht dann die Gefahr, dass der Kommunionempfang als etwas wahrgenommen wird, das zum Gottesdienstbesuch einfach irgendwie dazugehört und darüber hinaus keine tiefere Bedeutung hat. Dafür wird man Kinder kaum verantwortlich machen können oder wollen; möglicherweise aber die Eltern - und die Katecheten, die mit der Erstkommunionvorbereitung betraut sind. Der Empfang der Kommunion ist schließlich nichts, worauf irgend jemand ein Recht hätte - das Bekenntnis, dass niemand von sich aus würdig dazu ist, ist nicht umsonst fester Bestandteil des Ritus der Kommunionspendung. Dafür, die Kommunion nicht empfangen zu können, gibt es ja noch ganz andere Gründe als Lebensmittelunverträglichkeit; das war schließlich ein heißes Thema der beiden Bischofssynoden von 2014 und 2015, bzw. vor allem der öffentlichen Debatten rund um den synodalen Prozess. 

Man hat manchmal den Eindruck - womit ich niemandem zu nahe treten will, auf den das nicht zutrifft -, dass Viele, die aus verschiedenen Gründen nicht zur Kommunion gehen können, das Hauptproblem dieser Situation darin sehen, dass sie sich zurückgesetzt, ja diskriminiert fühlen, wenn sie in der Bank sitzen bleiben müssen, während alle Anderen an den Altar treten. Darum geht es aber nicht, bzw. darum sollte es nicht gehen. Wohl wahr, communio heißt "Gemeinschaft"; gemeint ist damit aber nicht in erster Linie die Gemeinschaft der Gottesdienstbesucher untereinander, sondern die Gemeinschaft mit Christus, die dann natürlich wiederum auch die Glieder der Kirche zu einem Leib verbindet - Seinem Leib

Papst Franziskus betont gern, die Eucharistie sei "nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen" (Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium, Nr. 47; auch zitiert in Amoris Laetitia, Fußnote zu Nr. 305); und natürlich hat er da Recht. Was aber ist mit denen, die sich die Kommunion gewissermaßen "ertrotzen" wollen - die sich selbst nicht als schwach und die Eucharistie nicht als Heilmittel ansehen, sondern einfach als etwas, das ihnen zusteht? -- Hier gilt es natürlich gründlich zu unterscheiden. Wenn Menschen ein inniges Bedürfnis danach haben, den Leib Christi zu empfangen, jedoch aus inneren oder äußeren Gründen daran gehindert sind, dann ist es tatsächlich eine pastorale Aufgabe für die Kirche, dafür gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zu finden. (Hier wäre zum Beispiel über die geistige Kommunion zu sprechen, von der viele Menschen wahrscheinlich noch nie etwas gehört haben.) Wenn es ihnen jedoch nur darum geht, zur Kommunion gehen zu dürfen, weil es die Anderen ja auch tun, dann ist es eine katechetische Aufgabe, ihnen zu vermitteln, worum es beim Kommunionempfang eigentlich geht - und worum nicht



4 Kommentare:

  1. Zöliakie ist eine Unverträglichkeit gegen das Eiweiß des Weizenmehls, den sog. Kleber.
    Der Eiweiß-Anteil im Weizenmehls beträgt rd. 11 Prozent.
    Ich weiß nicht, wie schwer eine Hostie durchschnittlich ist.
    Bei rd. 11 Gesamtgewicht liegt der Klebeband bei ca. 100 Milligramm.
    Ob man davon bei Zöliakie wirklich schon gesundheitliche Beschwerden bekommt, weiß ich ebenfalls nicht.
    Ich hatte allerdings einen katholischen Nachbarn mit Zöliakie, der strenge Diät halten musste.
    Aber die hl. Kommunion empfing er regelmäßig, ohne dass mir diesbezüglich Probleme bekannt wurden.
    Sicherlich mögen die Fälle von Zöliakie aber unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
    Trotzdem kommt mir das Beispiel, das Jochen kürzlich von seiner Nichte anführte, etwas an den Haaren herbeigezogen vor.

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  2. Sorry, 2 Schreibfehler:
    Statt:
    "Bei rd. 11 Gesamtgewicht liegt der Klebeband bei ca. 100 Milligramm."
    muss es richtig lauten:
    "Bei rd. 1g Gesamtgewicht liegt der Kleberanteil bei ca. 100 Milligramm." 

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  3. Schwiegermama hat das Problem. Sie kommuniziert seit Jahrzehnten - allerdings nur Wein, keine Hostie. Und das acu nicht in der Sonntagsmesse, sondern nur Werktags (sie ist kein Fan davon, als "Extra-Wurst bzw. -Wein-Empfänger" aufzufallen).

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  4. Ich leide ebenfalls an Zöliakie. Es ist wirklich so, dass mengenmäßig schon kleine Brotkrümel tagelange Bauchschmerzen verursachen und das Immunsystem schwächen. Mag unvorstellbar sein, für alle, die das noch nicht erlebt haben, aber es ist wirklich so. Seit 2008 gilt der neue Standard für glutenfrei, der bei 20 ppm und darunter liegt. Glutenreduzierte Hostien mit einem Glutengehalt von 100 ppm sind von daher nur für Menschen mit Glutenunverträglichkeit, aber nicht für Zöliakiekranke geeignet.

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